Die traditionellen Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen (zum Beispiel AOK, BKK, IKK) sind seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr Körperschaften öffentlichen Rechts, sondern Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Im Ersatzkassenbereich ist der Verband der Ersatzkassen (vdek) ein eingetragener Verein. Seit dem 1. Juli 2008 existiert der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der die Kassen und Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Er nimmt zugleich die Aufgaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland wahr. Die Bundesverbände übernehmen in ihrer jetzigen Funktion die gemeinsame Interessenvertretung ihrer Mitgliedskassen und Serviceleistungen.
Auf der Landesebene unterstützen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen weiterhin die Mitgliedskassen. Sie haben sich über die im Sozialgesetzbuch (SGB) vorgesehenen gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen zu einigen.