Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Anleitung erbracht werden. In sozialpädiatrische Zentren können vom Zulassungsausschuss zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern zugelassen werden.