Verschreibungspflicht

Das Arzneimittelgesetz verlangt zum Schutz des Patienten für bestimmte Stoffe eine Verschreibungspflicht. Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln reguliert in Deutschland, welche Arzneimittel von Apotheken nur auf Vorlage eines durch einen Arzt, Tierarzt oder Zahnarzt ausgestellten Rezepts abgegeben werden dürfen. Außerdem legt sie fest, welche Angaben ein Rezept enthalten muss.

§ 48 AMG