Gemeinsames Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV): In der PKV erwerben die Versicherten einen Anspruch auf Leistungen grundsätzlich erst mit der Beitragszahlung. In der GKV besteht grundsätzlich bereits ein Anspruch auf Leistungen, wenn bestimmte Voraussetzungen (zum Beispiel eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt) erfüllt sind. Während die notwendigen Mittel in der GKV nach dem Solidaritätsprinzip aufgebracht werden, ist die Beitragszahlung in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip ausgestaltet.