Verweildauer

Als Verweildauer wird bei einer Krankenhausbehandlung die Zeitspanne zwischen dem Aufnahme- und dem Entlassungstag bezeichnet. Bis zur Einführung von Fallpauschalen in der Krankenhausvergütung, den Diagnosis Related Groups (DRG), war die Verweildauer in Deutschland im internationalen Vergleich relativ hoch.

Seit 2019 wurden die Pflegepersonalkosten aus der Fallpausche ausgegliedert; die Vergütung basiert seitdem auf der aDRG – das "a" steht für "ausgegliedert" – und einem Pflegesatz unter Anwendung unterschiedlicher Bewertungsrelationen, die im jeweils gültigen Fallpauschalenkatalog ausgewiesen werden.

Für nahezu jede aDRG wurde eine untere und obere Grenzverweildauer (UGVD, OGVD) berechnet, dazwischen liegt die mittlere Verweildauer. Sollte die Behandlung vor Erreichen der UGVD abgeschlossen sein, hat das Krankenhaus einen Abschlag auf die Fallpauschale zu berechnen; sollte sie länger als die OGVD dauern, hat das Krankenhaus Anspruch auf einen Zuschlag. Bei einer Behandlung, die irgendwann zwischen diesen beiden Grenzverweildauern endet – der Zeitraum beträgt in der Regel mehrere Tage –, wird die Behandlung lediglich mit einer feststehenden Fallpauschale vergütet. Im Gegensatz dazu wird der Pflegeerlös immer für die tatsächliche Verweildauer gezahlt.

 

Zuletzt aktualisiert: 01-12-2021