Vergütungssysteme, ambulante

Die ärztliche Vergütung kann grundsätzlich nach verschiedenen Vergütungssystemen berechnet werden (zum Beispiel Festbetrag, Einzelleistungsvergütung, Kopfpauschale, Fallpauschale). Die Vergütungssysteme unterscheiden sich in ihrer Steuerungswirkung und bedingen unterschiedliche Risikoverteilungen zwischen den Vertragsparteien, zum Beispiel hinsichtlich der Morbidität oder der Mengenentwicklung. Allerdings können die Vertragspartner auch Vergütungssysteme miteinander kombinieren und hierdurch Vor- und Nachteile der einzelnen Systeme ausgleichen. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 wurde eine grundlegende Reform der vertragsärztlichen Vergütung zum 1. Januar 2007 beschlossen. Es wurde eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung mit festen regionalen Europreisen eingeführt, die sich am Behandlungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse orientieren. Hiermit soll das finanzielle Risiko einer morbiditätsbedingten Mengenausweitung auf die Krankenkassen verlagert werden.


§ 85–85 d SGB V