Für Privatpatienten bzw. privat erbrachte Leistungen gilt die vom Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung festgelegte Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ).
Für Leistungserbringer von Heilmitteln (unter anderem Physiotherapeuten) werden Vergütungen vertraglich vereinbart auf der Basis von Strukturvorgaben durch den GKV-Spitzenverband.
Mit Leistungserbringern von Hilfsmitteln können die Krankenkassen, deren Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften Verträge auf der Basis von Ausschreibungen schließen.