Weiterbildung, ärztliche

Unter dem Begriff Weiterbildung werden ärztliche Qualifizierungsmaßnahmen zusammengefasst, die nach der Approbation mit dem Ziel der Anerkennung als Facharzt erfolgen oder zu bestimmten Zusatzqualifikationen führen, die zur Ausübung spezieller Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen berechtigen. Davon zu unterscheiden ist die individuelle Fortbildung, durch die sich Ärzte auf dem neuesten Stand der Wissenschaft halten. Die Inhalte, Dauer und Form der Weiterbildung werden auf Landesebene von den Ärztekammern in Weiterbildungsordnungen auf der Grundlage landesrechtlicher Vorgaben festgelegt. Basis ist die auf Bundesebene vom Deutschen Ärztetag verabschiedete Muster-Weiterbildungsordnung. Die Dauer der Weiterbildung beträgt bis zu sechs Jahre und darf nur von hierfür befugten Ärzten und Krankenhäusern durchgeführt werden.

Fortbildungspflicht