Zulassung

Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt bei vielen Leistungserbringern neben den berufsrechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel Approbation) eine Zulassung voraus. Dies betrifft vor allem Vertrags(zahn)ärzte, Krankenhäuser und Leistungserbringer von Heilmitteln. Mit der Zulassung wird die Eignung der Leistungserbringer zur Teilnahme an der GKV-Versorgung festgestellt. Zugleich werden die zugelassenen Leistungserbringer an die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten in der GKV gebunden.

§ 95 ff. SGB V