Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz können die gesetzlichen Krankenkassen mit einer entsprechenden Satzungsregelung den Abschluss von Zusatzversicherungen in Kooperation mit privaten Versicherungsunternehmen vermitteln. Versicherte haben so die Chance, einen günstigen Gruppentarif über ihre Krankenkasse zu nutzen. Gegenstand dieser Verträge können seit 2011 alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen, insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung, Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie eine Auslandskrankenversicherung. Entsprechendes gilt für die Vermittlung privater Pflege-Zusatzversicherungen.