Zahnärztliche Versorgung

Die von den Krankenkassen gewährte zahnärztliche Behandlung umfasst die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefernerkrankungen. Dazu gehören auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen anfallen. Mehrleistungen zum Beispiel bei Zahnfüllungen müssen die Versicherten selbst tragen. Die Versicherten haben bei entsprechenden Indikationsstellungen auch Anspruch auf kieferorthopädische Leistungen bei einer Eigenbeteiligung von 20 Prozent der Behandlungskosten. Leistungen zum Zahnersatz gehören nicht zur kassenzahnärztlichen Versorgung und werden gesondert geregelt.

§ 28 Absatz 2, 29 SGB V