Positionen des AOK-Bundesverbandes
Als Interessenvertretung des AOK-Systems gegenüber der Bundespolitik bringt der AOK-Bundesverband frühzeitig Positionen der Gesundheitskasse in den politischen Entscheidungsprozess ein. Dazu gehören Stellungnahmen des AOK-Bundesverbandes im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und auch Statements zu aktuellen Themen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
AOK-Positionen für eine Reform der Vorhaltekostenfinanzierung im Krankenhausbereich
Positionspapier vom August 2022

Die Ampel will die Finanzierung von Vorhaltekosten in Krankenhäusern neu regeln – so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Der AOK-Bundesverband hat in einem Positionspapier seine Vorschläge und Ideen zum Thema zusammengefasst. „Die Reform der Krankenhausplanung und die Neujustierung der Vorhaltefinanzierung müssen Hand in Hand gehen“, unterstreicht Verbandschefin, Dr. Carola Reimann.
Präventionsgesetz 2.0
Positionspapier vom Januar 2022
Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie das Präventionsgesetz weiterentwickeln werden, um Primär- und Sekundärprävention zu stärken. Nach Einschätzung der AOK ist es dazu erforderlich, den bisherigen Ansatz des Gesetzes grundlegend zu überprüfen. Auf was es dabei ankommt, hat die Gesundheitskasse in ihrem Positionspapier festgehalten.
Neue Nähe für ein gesünderes Deutschland
AOK-Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2021

Zur Bundestagswahl 2021 hat die AOK-Gemeinschaft ihre Positionen zur Gesundheitspolitik in der 20. Legislaturperiode veröffentlicht. Darin sind unter dem Motto "Neue Nähe" Lösungsvorschläge für die wichtigsten Aufgabenfelder enthalten, etwa zur sektorenübergreifenden Versorgung, für eine höhere Qualität in der Patientenversorgung oder für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Positionspapier "Neue Nähe"
Schulterschluss von Kommunalen Großkliniken und AOK
Positionspapier vom September 2021

(17.09.21) Unter dem Titel "Jenseits des Lagerdenkens" skizzieren die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken) und der AOK-Bundesverband gemeinsame Reformansätze für eine zukunftsfähige und qualitätsorientierte Krankenhauslandschaft. Corona habe gezeigt, dass eine Bündelung von Klinikleistungen sowohl in Krisen- als auch in Normalsituationen relevant sei. Die beiden Verbandschefs, Dr. Matthias Bracht (AKG-Kliniken) und Martin Litsch (AOK) nannten den Schulterschluss ein "Signal an die Politik“.
Vergütung und Planung im Krankenhausbereich modernisieren
Positionspapier vom August 2021

Die AOK-Gemeinschaft hat zentrale Forderungen für eine Reform der stationären Versorgung nach der Bundestagswahl formuliert. Um medizinisches Personal und Pflegekräfte von bürokratischem Aufwand zu entlasten, müsse das Vergütungssystem vereinfacht werden, heißt es in einem 32-seitigen Positionspapier, das der AOK-Bundesverband am 31. August 2021 veröffentlicht hat. Neben der Zentralisierung spezialisierter stationärer Leistungen an geeigneten Standorten wird die Vergabe differenzierter regionaler Versorgungsaufträge an Kliniken gefordert, "die ihre Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgen und gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten". Das Papier präzisiert die Vorschläge des AOK-Programms "Neue Nähe" zur Bundestagswahl aus dem Juli 2021.

AOK-Positionen "Für eine Vergütungs- und Strukturreform im Krankenhaussektor"
Das Positionspapier zum Download

AOK-Positionen "Für eine Vergütungs- und Strukturreform im Krankenhaussektor"
Das Positionspapier in der Kurzfassung
Klinikträger und AOK fordern regionale Versorgung ohne Sektoren
Gemeinsames Positionspapier vom August 2021

Für regionale Versorgungsaufträge anstelle der jetzigen Trennung in stationäre und ambulante Versorgung sprechen sich die Krankenhausträger Helios, Diakoneo und Bezirkskliniken Mittelfranken sowie der AOK-Bundesverband aus. In einem gemeinsamen Positionspapier plädieren sie für den Wegfall der Sektorengrenzen und fordern "passgenaue regionale Versorgungs- und Vergütungsvarianten".

Veränderung ermöglichen - Gesundheitsversorgung regional und patientenorientiert weiterentwickeln
Das Positionspapier zum Download
AOK drängt auf Reform der Patientenrechte
Positionspapier vom August 2021

Die AOK sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Patientenrechten. Aufgabe der nächsten Bundesregierung sei es, "dieses Thema endlich anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, am 19. August 2021 anlässlich der Veröffentlichung eines entsprechenden Positionspapiers der AOK-Gemeinschaft. Darin spricht sich die Gesundheitskasse insbesondere dafür aus, den Betroffenen die Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern zu erleichtern und die Verfahren zu verkürzen. Bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte sollen die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten.

Vorschläge der AOK-Gemeinschaft zur Stärkung der Patientenrechte 2021
Das Poitionspapier als PDF zum Download
Weiterentwicklung der Pflege 2030
Positionspapier der AOK-Gemeinschaft vom März 2021

Bedarfsgerechtere Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Schutz vor wirtschaftlicher Überforderung und die Gewährleistung von stabilen Beitragssätzen - das sind die Kernziele des "Positionspapiers zur Weiterentwicklung der Pflege 2030", das die AOK-Gemeinschaft am 17. März 2021 beschlossen hat. Für die beiden Vorsitzenden des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen für die Arbeitgeberseite und Knut Lambertin für die Versichertenseite, geht es um die "Herausforderung, die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung mittelfristig abzusichern".
Perspektiven für die Arzneimittelversorgung
Positionspapier der AOK-Gemeinschaft vom November 2020

Zur langfristigen Sicherung der Versorgungsqualität in Deutschland sollte ein angemessener Regelungsrahmen geschaffen werden, um die Patientinnen und Patienten vor Risiken zu schützen und gleichzeitig den Weg für neue Behandlungsoptionen bestmöglich zu ebnen. 2011 hat das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) erstmals die Nutzenbewertung und darauf basierende Preisverhandlungen von neuen Arzneimitteln eingeführt. Es war von Beginn an als lernendes System angelegt. Zehn Jahre später zeigt sich ein drängender Weiterentwicklungsbedarf, denn immer mehr Arzneimittel werden beschleunigt oder unter besonderen Umständen auf Basis geringer Daten zugelassen, was eine Nutzen-Risiko-Abwägung erschwert. Neuerdings kommt es sogar dazu, dass Arzneimittel noch vor der Zulassung bereits in den deutschen Markt drängen. Zugleich werden für neue Therapien immer höhere Preise aufgerufen. Dabei drohen die berechtigten Anforderungen an Patientensicherheit, Qualität und Bezahlbarkeit zunehmend in den Hintergrund zu geraten. Diese dürfen gerade angesichts der großen Hoffnungen, die schwerkranke Patientinnen und Patienten in neue Therapien setzen, nicht vernachlässigt werden.
Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln stärken
Positionspapier der AOK-Gemeinschaft vom November 2020

Die AOK-Gemeinschaft setzt sich seit langem für eine größtmögliche Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln ein und wird diese im Interesse ihrer Versicherten auch mit Blick auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie weiter stärken. Deshalb hat die AOK-Gemeinschaft aktuell Maßnahmen im Rahmen der Vertragsgestaltung bei Rabattverträgen ergriffen und fordert weitere gesetzliche Maßnahmen:
- Ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen über die gesamte Lieferkette
- Ausbau der Lagerhaltung bei Großhandel und pharmazeutischen Unternehmen
- Stärkung der Qualitätskontrollen und Produktionstransparenz
- Faire und nachhaltige Produktionsbedingungen für mehr Versorgungssicherheit
- Überprüfung der Export- und Importregelungen
- Mehr europäische Kooperation und Koordination
»Wer Wettbewerb zum Wohle der Patienten will, darf auf die Eigeninteressen von Lobbygruppen nur wenig Rücksicht nehmen.«
Zuletzt aktualisiert: 14-03-2022