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TSVG: Höhere Ausgaben garantiert, bessere Versorgung fraglich

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Martin Litsch

Zum Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands:

"Die Politik tut gut daran, die ambulante ärztliche Versorgung stärker am Patientenbedarf auszurichten. Dazu gehört, die Terminservicestellen für die Patienten leichter und rund um die Uhr erreichbar zu machen und auch eine Online-Terminvermittlung zu ermöglichen. Bisher waren die Telefonnummern der Terminservicestellen eher ein Geheimtipp.

Eine Selbstverständlichkeit, weil bereits heute vielfach gelebte Praxis, ist der Plan, die Mindestöffnungszeiten der Arztpraxen von 20 auf 25 Stunden pro Woche zu erhöhen, so dass im Durchschnitt jetzt die Praxen fünf statt vier Stunden pro Tag öffnen müssen und für ihre Patienten besser erreichbar sind.

Allerdings ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber Ärzten offene Sprechstunden vorschreiben muss, damit diese für Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung ansprechbar sind. Außerdem ist diese Selbstverständlichkeit mit den jährlich 37 Milliarden Euro, die die Gesetzliche Krankenversicherung für die ambulante ärztliche Versorgung bezahlt, heute schon auskömmlich gegenfinanziert.

Stattdessen werden jetzt – unabhängig davon, ob viele oder wenige Ärzte in einer Region tätig sind –, für alle Ärzte im Gießkannen-Verfahren noch einmal rund 600 Millionen Euro an Versichertengeldern ausgeschüttet. In diesem Zusammenhang ist auch unverständlich, dass Fachärzte mehr Geld bekommen sollen, wenn sie Patienten über die Terminservicestellen akzeptieren statt ihnen direkt einen Termin zu geben. Diese Verfahrensweise schafft weitere finanzielle Fehlanreize und führt zu neuer Bürokratie. Denn die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten dann überprüfen, ob die Patienten tatsächlich über die Terminservicestellen zum Arzt gekommen sind.

Erfreulich ist, dass mit dem neuen Gesetz auch die längst überfällige gesetzliche Änderung zur elektronischen Patientenakte auf den Weg gebracht wird. Demnach bekommen Versicherte einen selbständigen und direkten Zugriff auf ihre Daten und zwar auf einfache und zeitgemäße Weise über mobile Endgeräte wie Tablet oder Smartphone. Zudem wird die unsinnige Unterscheidung von Patientenfach und Patientenakte beendet. Allerdings fehlt in diesem Gesetzesvorhaben ein weiterer wichtiger Baustein. Was wir unbedingt noch brauchen, ist eine gesetzliche Regelung zum weiteren Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Patienten, Leistungserbringern und Krankenkassen. Erst dadurch kann die im Gesetzesvorhaben mehrfach hervorgehobene Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen digital umfassend umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Reform der gematik bzw. eine Neudefinition ihrer Rolle angezeigt. Diese sollte künftig die Sicherstellung der Interoperabilität und die Einhaltung der grundlegenden Infrastruktur verantworten. Vernetzte digitale Anwendungen und Dienste sollten dagegen in einem regulierten Wettbewerb entstehen."

Zuletzt aktualisiert: 2020-04-01 23:22


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