Stellungnahmen des AOK-Bundesverbandes

Lieferengpässe: Argument des „ökonomischen Drucks“ greift nicht

(19.05.23) Der AOK-Bundesverband sieht durchaus gute Ansätze im Kabinettsentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Weitergehende Schritte zur Verbesserung der Liefersicherheit seien notwendig und längst überfällig. Positiv hebt die AOK-Stellungnahme die erhöhte Bevorratung mit Antibiotika gerade in krankenhausversorgenden und Krankenhausapotheken sowie die gesetzliche Verankerung der verpflichtenden Lagerhaltung bei Rabattverträgen mit einer Rücklage von Drei-Monats-Reserven durch den pharmazeutischen Unternehmer hervor. Diese Maßnahme habe sich bereits in den Rabattverträgen der AOK-Gemeinschaft bewährt. Kaum nachvollziehbar sei die schon dem Referentenentwurf zugrundeliegende Analyse, zu hoher ökonomischer Druck im generischen deutschen Markt sei Ursache für Lieferengpässe.

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Pflegestudium: Länder finanziell in die Pflicht nehmen

(05.05.23) Der AOK-Bundesverband fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung der Länder an der akademischen Pflegeausbildung. „Mit der im Referentenentwurf vorgeschlagenen Finanzierungssystematik wird der unzureichende Finanzierungsanteil der Länder an den Ausbildungskosten fortgeführt“, heißt es in der Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG). Die Regelung widerspreche den Zusagen im Koalitionsvertrag.

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Pflegereform: Nachhaltigkeit nicht gesichert – Pflegegesetz fehlt weiter die Perspektive

(05.05.23) Eine nachhaltige Lösung für die Pflege über das kommende Jahr hinaus bietet das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) nicht. Zu diesem Ergebnis kommt der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für die Anhörung im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2023. Die vorgesehene Kombination aus Beitragssatzanhebung und Lastenverschiebung stabilisiere die angespannte Finanzsituation nur kurzfristig.

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Kassen-Finanzen: Reformpläne gefährden Stabilität der GKV fundamental

(23.09.22) Der AOK-Bundesverband sieht keine Verbesserungen im Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), den die Bundesregierung am Freitag (23. September in den Bundestag eingebracht hat. Allenfalls kosmetische Anpassungen im Vergleich zum Referentenentwurf verstärkten den Eindruck, „dass das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der GKV weit verfehlt wird“, kritisierte Vorstandsvize Jens Martin Hoyer bereits bei Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett. Die strukturellen Probleme blieben ungelöst. "Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wird entgegen seines ausdrücklichen Ziels nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führen, heißt es in der Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch (28. September).

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Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz verbessert nicht die Qualität

(19.08.22) Die AOK sieht im Referentenentwurf für das geplante Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), "keine geeigneten Maßnahmen, um die Effizienz oder die Qualität der akutstationären Versorgung kurzfristig zu erhöhen". Vielmehr seien "Mehrausgaben in nicht quantifizierbarer Höhe" zu erwarten, heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes für die Anhörung der Fachverbände am 23. August.

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Digitale Pflege-Anwendungen: Verordnung mit Lücken

(14.06.22) Das Bundesgesundheitsministerium BMG hat die Verbände um Stellungnahme zu einem Referentenentwurf einer "Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen" (VDiPA) gebeten. Der AOK-Bundesverband begrüßt die Verordnung im Grundsatz, weist aber auf verschiedene Regelungslücken im Entwurf hin. So berücksichtigen die Anforderungen an den pflegerischen Nutzen der Pflege-Apps das Pflegeverständnis aus AOK-Sicht des heutigen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nur unzureichend. Zudem gebe es Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz.

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Geplante Tariftreue-Regeln für die Pflege sind unzureichend

(27.04.22) Der AOK-Bundesverband hält die Neuregelungen im Pflegebonusgesetz zur Umsetzung der Tarifbindung in Pflegeeinrichtungen für ordnungspolitisch verfehlt und nicht sachgerecht. Das schreibt der Verband in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 27.April 2022.

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AOK begrüßt Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen

(30.09.21) Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) soll künftig auch für die Klinikbereiche Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe gelten. So sieht es der Referentenentwurf zur Änderung der PpUGV aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Die Vorgaben für die Kinderheilkunde (Pädiatrie) sollen zudem fachlich stärker ausdifferenziert werden. Das BMG setze damit ein klares Zeichen gegen die Verweigerungshaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu mehr Transparenz im Leistungsgeschehen des Krankenhauses, leiste einen Beitrag zur Patientensicherheit und beuge weiteren Überlastungen des Pflegepersonals vor, hieß es seitens des AOK-Bundesverbandes.

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Long-Covid-Behandlung: AOK-setzt auf bewährte Netzwerke

(07.06.21) Die AOK lehnt den Aufbau neuer Einrichtungen zur Behandlung von Spätfolgen einer Corona-Infektion ab, wie ihn FDP und Linke vorgeschlagen haben ab. Beide jeweils eigenständigen Anträge wurden am 7. Juni im Gesundheitsausschuss beraten. In seiner Stellungnahme zu den Anträgen schlägt der AOK-Bundesverband vor, die Forschung zu und Behandlung von Long-Covid in einem Netzwerk von bis zu 20 Universitätskliniken zu bündeln.

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Digitalisierung ist kein Selbstzweck

(01.04.21) Grundsätzlich bietet die Digitalisierung aus Sicht der AOK viel Potenzial für eine gute Versorgung der Patienten. Der von der Bundesregierung vorgelegte Kabinettsentwurf eines "Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (DVPMG)" müsse jedoch in einigen Punkten nachgeschärft werden. "Dort, wo Digitalisierung von hohem Nutzen ist, wird deren Einführung von der AOK-Gemeinschaft vorangetrieben und gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren im Versorgungsalltag umgesetzt", heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes. Das stelle hohe Anforderungen etwa an die einfache Handhabung durch das medizinische Personal, die automatische Bereitstellung behandlungsrelevanter Daten oder die nachweisbare Verbesserung der Therapieergebnisse.

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AOK begrüßt Ausweitung der Mindestmengenvorgaben

(31.03.21) Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Mindestmengenvorgaben für bestimmte Krankenhausbehandlungen stößt bei der AOK auf Zustimmung. Dies werde zu mehr Patientensicherheit und Behandlungsqualität führen, heißt es in der zum geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Positiv beurteilt die AOK auch die darin vorgesehenen neuen Möglichkeiten für Qualitätsverträge mit Krankenhäusern. Künftig die Pflegepersonalzahlen für jede Klinik zu veröffentlichen und so die Arbeitsbelastung besser zu dokumentieren, findet ebenso den Beifall der AOK. Kritisch bewertet die AOK-Gemeinschaft dagegen die Pläne, im Bereich der Notfallversorgung schon vor der weiterhin ausstehenden Reform erste Pflöcke einzuschlagen.

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Präzisierungsbedarf bei geplanter Werbemaßnahmen-Verordnung

(06.01.21) "Präzisierungsbedarf" sieht der AOK-Bundesverband im Referentenentwurf für eine "Verordnung zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkassen". Das betrifft vor allem die Definition von Werbemaßnahmen. Die im Entwurf vorgesehene Eingrenzung von Kommunikationsmaßnahmen widerspreche dem gesetzlichen Auftrag der Krankenversicherung.

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Rücklagen der Kassen werden in einer "Hauruckaktion aufgebraucht"

(29.10.20) Das im Kabinettsentwurf zum "Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (GPVG) vorgesehene Paket zur Finanzierung des Defizit in der gesetzlichen Kranversicherung bleibt hoch umstritten. Der AOK-Bundesverband nennt die geplanten Regelungen eine "ungerechte Belastung der Beitragszahler“ und einen „massiven Eingriff in die Haushaltsautonomie der Kassen". Die bereits im Referententwurf vorgesehenen Regelungen zur Flexibilisierung und Erweierung von Sellektivverträgen hingegen begrüßt die AOK weiterhin ausdrücklich. Bei der medizinischen Versorgung von Kindern und bei der bedarfsgerechten Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen hätte sich der AOK-Bundesverband jedoch mehr Mut gewünscht. Sicherstellungszuschläge in der Pädiatrie würden dem eigentlichen Problem nicht gerecht und beim Pflegepersonal vergebe der Gesetzgeber erneut die Chance für ein gezieltes Förderverfahren.

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Gute Regelungen mit Konkretisierungsbedarf

(07.10.20) Ab dem 1. Januar 2021 soll die die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) wieder vollumfänglich in Kraft treten. Wegen der Corona-Pandemie war die PpUGV zunächst ganz und seit August 2020 immer noch in Teilen ausgesetzt worden. Der AOK-Bundesverband begrüßt in seiner Stellungnahme für die Verbändeanhörung am 7. Oktober 2020, dass die PpUGV ab dem nächsten Jahr, ergänzt um drei weitere pflegesensitive Bereiche, wieder voll greifen soll, wünscht sich aber an einigen Stellen konkretere Regeln.

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AOK sieht flächendeckenden Apotheken-Botendienst kritisch

(25.09.20) Trotz niedrigerer Vergütung wird die Verlängerung des Apotheken-Botendienstes nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes deutlich mehr kosten als die vom Bundesgesundheitsministerium geschätzten 21 Millionen Euro. In der Stellungnahme zur geplanten Änderung der Sars-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung hegt der AOK-Bundesverband zugleich grundsätzliche Zweifel an der Fortführung eines flächendeckenden Botendienstes für verschreibungspflichtige Medikamente. Dafür spreche weder die aktuelle epidemiologische Lage noch der Bedarf der Versicherten.  

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Unklarer Mehrwert für Patientinnen und Patienten

(11.09.20) Angesichts geplanter neuer „pharmazeutischer Dienstleistungen“ im „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ warnt der AOK-Bundesverband vor Wildwuchs und Intransparenz. In dem Gesetzentwurf werde „ohne hinreichende Konkretisierung von Leistungen, ihrem Bezug und der Abrechnung ein zusätzlicher Honorartopf eröffnet“, kritisiert der Verband in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

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Krankenhauszukunftsgesetz: Den zweiten Schritt nicht vor dem ersten gehen

(14.08.20) Der AOK-Bundesverband begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds aus Steuermitteln. Auch das damit verbundene Ziel, die Kliniklandschaft in Deutschland zu modernisieren und stärker zu digitalisieren, stößt auf Zustimmung. Allerdings hält es die AOK für sinnvoll, zunächst über eine effiziente Krankenhausstruktur nachzudenken. Das Problem der mangelnden Investitionsförderung durch die Bundesländer bleibe zudem ungelöst.

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Ausgleichszahlungen für Klinikbetten an tatsächlichen Kosten orientieren

(09.06.20) Der AOK-Bundesverband plädiert dafür, künftig die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser im Zuge der Conora-Pandemie an den tatsächlichen Kosten zu orientieren. Positiv sei die vorgesehene Differenzierung der Ausgleichszahlungen. Damit würden insbesondere Krankenhäuser mit hohem Kostenniveau und Intensivkapazitäten gestärkt, heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf der Änderungsverordnung für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser. 

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Kritik am Entwurf der Verfahrensverordnung für die Methodenbewertung

(03.06.20) Kritisch beurteilt der AOK-Bundesverband den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die sogenannte Methodenbewertungs-Verfahrensverordnung. Diese ebne den Weg dafür, dass künftig unwirksame oder sogar schädliche Untersuchungen und Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden könnten.

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Umfangreiche Corona-Testungen sind Aufgabe des Staates

(02.06.20) Umfangreiche und regelmäßige Testungen von symptomfreien Personen auf Sars-CoV-2 sind Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Das schreibt der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine "Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bie Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2".  "Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich der Staat die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung trägt", so die AOK.

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PDSG: Keine Abstriche beim Datenschutz

(19.05.20) Wie schon der Referentenentwurf im Februar, so stoßen auch weite Teile des aktuellen Entwurfs zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) beim AOK-Bundesverband auf Zustimmung. Kritisch sieht der AOK Bundesverband in seiner Stellungnahme für die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Mai, dass Versicherte 2021noch keinen differenzierten Zugriff auf die Daten erlauben können und damit keine vollständige Datensouveränität über ihre elektronische Patientenakte (ePA) haben. Vorstandschef Martin Litsch hatte schon beim Referentenentwurf Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz angemahnt. Abgelehnt werden auch zusätzliche finanzielle Anreize für die Leistungserbringer zur Befüllung der Akte.

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"Beitragszahler keine Ausfallbürgen für den öffentlichen Gesundheitsdienst"

(05.05.20) Der AOK-Bundesverband fordert in seiner Stellungnahme zum "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" die Finanzierung von Covid-19-Tests aus Steuermitteln, wenn keine  Erkrankung oder ein Krankheitsverdacht vorliegt. Im Entwurf ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichten kann, für ihre Versicherten auch dann die Kosten von Tests zu übernehmen, wenn diese nicht im Rahmen der individuellen Krankenbehandlung erfolgen und zum Beispiel durch die Gesundheitsämter durchgeführt werden. Gleichzeitig übt der Verband scharfe Kritik an der finanziellen Ausstatung und den aktuellen Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

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Nachvollziehbare Coronahilfen

(21.04.20) Die Bundesregierung will in der Coronakrise auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Zahnärzten und Heilmittelerbringern sichern. Grundlage ist die SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung. Der AOK-Bundesverband nennt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf weite Teile der Regelungen nachvollziehbar, kritisiert aber unter anderem den Einbezug des Zahnersatzes.

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Arzneimittelversorgung nicht gefährden

(08.04.20) Die geplante SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung setzt aus Sicht der AOK gültige Arzneimittelrabattverträge aus. Eine kurzfristige Umstellung der Liefermengen sei nicht ohne Verwerfungen realisierbar, heißt es in einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf.

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"Apps auf Rezept": Baustellen bei Datenschutz und Nutzennachweis

(18.02.20) Der AOK-Bundesverband signalisiert grundsätzliche Zustimmung zu den neuen "Apps auf Rezept". In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für die "Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung" (DiGAV) übt der Verband jedoch Kritik an den Regelungen zu Datenschutz und Nutzennachweis. So lege die Verordnung zwar verschiedene Anforderungen fest, eine Überprüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei jedoch nicht vorgesehen.

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Reform der Notfallversorgung ein notwendiger Schritt

(10.02.20) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Notfallambulanzen in Kliniken entlasten. Der Referentenentwurf des Ministeriums für ein "Gesetz zur Reform der Notfallversorgung" fußt auf einem Diskussionspapier aus dem Sommer 2019. Die Reform sei eines der dringendsten ordnungspolitischen Themen im deutschen Gesundheitswesen, heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes.

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Gestaltungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft - Nachholbedarf bei Patientenrechten

(15.01.20) Sehr positiv bewertet der AOK-Bundesverband die durch die EU-Verordnung vorgegebene Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Als eine der wesentlichsten Änderungen durch das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEU-AnpG) nennt der Verband die künftig erweiterten Eingriffsmöglichkeiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Fragen der Risikobewertung von Medizinprodukten. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber seinen nationalen Gestaltungsspielraum insbesondere bei den Patientenrechten nicht in Gänze genutzt.

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Entlastung von Betriebsrenten: Nicht ohne den Bund

(12.11.19) Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen auf Dauer auch aus Bundesmitteln und nicht aus den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Bei der teilweisen Entlastung der betrieblichen Altervorsorge von Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht der Fall. Vor allem das kritisiert der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge".

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DVG: Risiken bei Patientensicherheit und Kosten

(16.09.19) Der AOK-Bundesverband begrüßt die Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Wesentlichen, hält allerdings einige Punkte für wenig durchdacht . So ist etwa eine Nutzenbewertung, wie sie bei neuen Arzneimitteln erfolgt, für digitale Gesundheitsanwendungen bisher nicht vorgesehen. Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes besteht die große Gefahr einer flächendeckenden Einführung wirkungsfreier beziehungsweise nutzloser Anwendungen auf der Grundlage inakzeptabler Finanzierungsregelungen aus Beitragsmitteln.

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Harsche Kritik überdeckt positive Ansätze

(06.09.19) Der Referentenentwurf Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) hat für eine Menge Aufregung gesorgt. Insbesondere die Regelungen für Beatmungspatienten werden in der Öffentlichkeit heftig diskutiert. „Das wird dem eigentlich positiven Anliegen des RISG nicht gerecht“, bedauert Nadine-Michèle Szepan.

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Klinikabrechnungen: Neue Prüfregeln unterlaufen Interessen der Beitragszahler

(04.06.19) Im "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz" will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Praxis der Prüfung von Klinikabrechnungen neu regeln. Dafür sei der Bundesregierung zwar die Zustimmung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands sicher, "aber die Interessen der beitragszahlenden Versicherten, Arbeitsgeber und Steuerzahler werden nicht berücksichtigt", heißt es dazu in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes.

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Reichlich Geld für gar nicht vorhandene Leistungen

(07.05.19) Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke“ sollen in erster Linie ortsnahe Apotheken in der Fläche gefördert werden. Das Ziel ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes richtig, der Weg dorthin aber in Teilen fragwürdig. So sei völlig unklar und intransparent, was sich konkret hinter den "pharmazeutische Dienstleistungen" verberge, die künftig mit 150 Millionen Euro zusätzlich vergütet werden sollen.

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Ein wenig konsequenter Gesetzentwurf

(16.04.19) Die im Referentenentwurf eines "Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG) geplante Reform der Krankenkassen-Landschaft passt nicht zu den dort ebenfalls formulierten Wettbewerbszielen. Der AOK-Bundesverband fordert in seiner Stellungnahme, den Blick stärker auf die Versorgung und weniger auf den Preis zu lenken.

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Patientenschutz und Behandlungsqualität sichern

(25.02.19) Das Bundesgesundheitsministerium soll ermächtigt werden, Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu korrigieren, wenn aus Sicht des Ministeriums keine "angemessene Versorgung gewährleistet ist". So sieht es der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters (Implantateregister-Errichtungsgesetz, EIDR) vor. Der AOK-Bundesverband sieht in dem Maßnahmenpaket eine Gefährdung der Patientensicherheit und Behandlungsqualität. Den eigentlichen Kern des Gesetzes, die Einführung eines verbindlichen Implantateregisters, begrüßt der Verband in seiner Stellungnahme ausdrücklich.

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Patientensicherheit nicht aus dem Auge verlieren

(30.01.19) Der Gesetzgeber will mit einer Reform der Psychotherapeutenausbildung den Beruf insgesamt attraktiver machen. Geplant ist unter anderem ein Studium auf Masterniveau mit Approbation. Der AOK-Bundesverband kritisiert den Referentenentwurf  in seiner Stellungnahme deutlich: "Die Approbation erlaubt den zukünftigen PsychotherapeutInnen die Behandlung von psychisch Kranken bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem sie nur über theoretische Kenntnisse verfügen."

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AOK-Bundesverband positioniert sich zum TSVG

(15.01.19) "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" lautet der vollständige Titel des bisher umfänglichsten Gesetzgebungsvorhabens von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Kernziele des TSVG sind eine schnellere Terminvergabe für gesetzlich Versicherte und die Verbesserung der Versorgung in ländlich geprägten Regionen. Bereits vor der 1. Lesung im Bundestag ist der Gesetzentwurf gegenüber Referenten- und Kabinettsentwurf allerdings um zahlreiche weitere Inhalte ergänzt worden. Am 16. Januar 2018 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages zur ersten von zwei Anhörungen eingeladen. Der AOK-Bundesverband hat dazu umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.

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Arzneimittel: Sicherheit und Patientenrechte stärken

(19.12.18) Das Vorhaben der Bundesregierung, die Sicherheit bei der Versorgung der Patienten mit Medikamenten zu erhöhen, unterstützt der AOK-Bundesverband. So begrüßt er in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des "Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" (GSAV) die darin vorgesehenen stärkeren Kontrollen durch Bundes- und Landesbehörden. Allerdings müssten in diesem Zuge auch die Patientenrechte gestärkt werden.

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Konkrete Ziele bei Zuckerreduktion unerlässlich

(05.12.18) Auf grundsätzliche Unterstützung des AOK-Bundesverbandes stößt das Bemühen des Bundesernährungsministeriums, mit der Lebensmittelindustrie eine Vereinbarung über die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten zu erzielen. Allerdings sei es unerlässlich, die Reduktion des Zuckergehalts in bestimmten Lebensmitteln um 50 Prozent konkret festzulegen, so der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Ministeriums für eine "Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten".

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Litsch: "Neues Pflegepersonal kann man sich nicht schnitzen"

(11.07.18) Den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) beurteilt  der AOK-Bundesverband grundsätzlich positiv. In der Stellungnahme zur Verbändeanhörung am Mittwoch (11. Juni) heißt es: "Die von der Bundesregierung ergriffene Initiative, mit einem Gesetz die Arbeitssituation für Pflegekräfte in Krankenhäusern und in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern, wird begrüßt". AOK-Vorstand Martin Litsch gibt jedoch auch zu bedenken, dass es weder einfache noch schnelle Lösungen geben werde. "Darauf und auf die programmierten Beitragserhöhungen muss die Politik die Menschen vorbereiten", so Litsch.

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