PDSG: Digitalisierung vorantreiben ohne Abstriche beim Datenschutz

(25.02.20) Der AOK-Bundesverband begrüßt wesentliche Inhalte des Entwurfs zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) , sieht aber insbesondere bei den Finanzierungsregelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) und beim Datenschutz Nachbesserungsbedarf. "Es ist richtig, dass der Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen mit diesem Gesetz vorantreiben will“, hatte AOK-Vorstand Martin Litsch schon bei der Veröffentlichung des Referentenentwurfs im Februar unterstrichen. "Die Erweiterung der elektronischen Patientenakte um zusätzliche Funktionen wie Impfausweis, Mutterpass und Zahn-Bonusheft ist konsequent und wird perspektivisch einen großen Nutzen für die Versicherten stiften. Allerdings stößt beim AOK-Bundesverband auf Kritik, dass die Versicherten im ersten Jahr der Einführung der ePA 2021 noch keine volle Souveränität über seine Daten haben. "Die Wahlmöglichkeit 'Alles oder Nichts,' d.h. der Arzt kann alles oder gar nichts an medizinischen Daten sehen, realisiert die Datenhoheit der Versicherten bei Nutzung der ePA noch nicht", heißt es in der Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitssausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Mai. Auch die Honorierung der Leistungserbringer für die Befüllung der Akte sieht der AOK-Bundesverband skeptisch. Die jetzt vorgesehenen Regelungen setzten finanzielle Fehlanreize.