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Arzneimittelverordnung: AOK warnt vor Versorgungsengpässen

(08.04.20) Der AOK-Bundesverband hat einzelne Regelungen der geplanten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als unverhältnismäßig kritisiert. Mit dem Aussetzen wesentlicher Wirtschaftlichkeitsvorgaben schieße das Bundesgesundheitsministerium über das Ziel hinaus, die Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen, heißt es in der Stellungnahme zur Verbändeanhörung von gestern. Durch die Verordnung würden die bestehenden Arzneimittelrabattverträge faktisch ausgesetzt, obwohl die Krankenkassen bereits funktionierende Ausnahmeregelungen mit dem Deutschen Apothekerverband vereinbart hätten. Es stehe deshalb zu befürchten, dass Apotheken auch lieferbare Vertragsarzneimittel nicht bevorraten und abgeben. Das könne zu einer erheblichen Marktverschiebung und deutlichen Mehrausgaben der Krankenkassen führen, heißt es weiter.
"Alle Marktteilnehmer haben sich auf die Marktstrukturen und auf ihre jeweiligen Anteile eingestellt. Eine kurzfristige Umstellung der Liefermengen ist nicht ohne Verwerfungen realisierbar", warnt der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf. Ein Wechsel der Bestellungen hin zu den von Apotheken selbst gewählten Herstellern dürfte bei diesen schon nach kurzer Zeit zu einem Anstieg von Lieferengpassmeldungen führen. Zugleich könnten sich Vertragspartner der Kassen unter diesen Bedingungen veranlasst sehen, ihre Arzneimittel in andere Absatzmärkte zu verlagern. "Im Ergebnis droht ein echter Versorgungsnotstand", warnt der Bundesverband.
Die AOK schlägt zudem Klarstellungen in der Eil-Verordnung vor. Dazu gehöre das Herausnehmen des Versandhandels aus der geplanten Vergütung von Botengängen: "Es wäre paradox, wenn Versandapotheken Geld für Botengänge sowie die damit verbundene Schutzausrüstung für sich reklamieren könnten, obwohl sie in völlig unabhängigen Lieferstrukturen agieren."