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Rettungsschirm für Zahnärzte und weitere Heilberufe

Foto: Zahnarzt und eine Zahnarzthelferin bei einer Zahnuntersuchung

(21.04.20) Mit der SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung sollen weitere Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen für niedergelassene Zahnärzte, für Heilmittelerbringer sowie für Einrichtungen der Mutter-/Vater-Kind-Leistungen in Folge der Corona-Pandemie getroffen werden. Zudem wird die Pauschale für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel angehoben.

Die Regelungen zur Liquiditätssicherung der vertragszahnärztlichen Praxen hält der AOK-Bundesverband für nachvollziehbar, da es auch in diesem Bereich zu einer verminderten Inanspruchnahme von Leistungen komme. Kritisch hingegen sei die vorgesehene Regelung, mit der der Zahnersatz einbezogen werde, heißt es in der Stellungnahme zum Referentenentwurf. Dies sei so nicht umsetzbar, da der Zahnersatz seit 2005 gesetzlich ausdrücklich aus der Gesamtvergütungssystematik herausgelöst worden sei.

Ebenso nachvollziehbar sei die Einführung einer Ausgleichszahlung zur Sicherung der Heilmittelversorgungstrukturen. Der AOK-Bundesverband begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Ausgleichszahlungen aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und durch den Bund erstattet werden. Die Begrenzung der Ausgleichszahlung auf 40 Prozent des Praxisumsatzes sei sachgerecht, da Heilmittelerbringer die Möglichkeit hätten, auch andere Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen und das Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen.

Dass Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Eltern und ihre Kinder erhalten, wertet der AOK-Bundesverband auch positiv.