Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Sozialversicherungen

Foto: Blutabnahme

(05.05.20) Mit dem "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schnell flächendeckende Tests auf das Coronavirus ermöglichen. Im Ziel sieht sich der AOK-Bundesverband mit dem Ministerium einig, kritisiert jedoch Pläne des BMG, Corona-Tests auch dann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen zu lassen, wenn die getestete Person nicht krank ist oder zumindest der Verdacht besteht. In der Vergangenheit habe die öffentliche Hand immer wieder durch "Verschiebebahnhöfe" Leistungen auf die  Sozialversicherungsträger verlagert, heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Gesetzentwurf. Die GKV-Beiträge von Beschäftigten und Unternehmen dürften jetzt nicht auch noch "zu einem Ausfallbürgen zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit werden."

"Der Ausbruch von SARS-CoV-2 hat Fehlentwicklungen hinsichtlich der staatlichen Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung deutlich zu Tage treten lassen", so der Bundesverband. Die Test seien aus Steuermitteln zu finanzieren. Es handele sich um eine  Maßnahme zum allgemeinen Bevölkerungsschutz. Vor allem der öffentliche Gesundheitsdienst müsse anders aufgestellt werden, um seinem Auftrag für eine gute Bevölkerungsgesundheit nachkommen zu können. "Das bedeutet, dass er auch finanziell so auszustatten ist, damit er selbständig handlungsfähig ist", betont die Stellungnahme.

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist für den 11. Mai 2020 angesetzt.