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Apotheken-Botendienst nur in Verbindung mit Rezept

Foto: Eine ältere Frau nimmt Medikamente ein

25.09.20 (ams). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die als Corona-Sonderregelung eingeführte Vergütung für den Botendienst der Apotheken über den 30. September 2020 hinaus verlängern. Die Krankenkassen sollen diese Leistung bis zum 31. Dezember 2020 bezahlen. Die Höhe der Vergütung soll jedoch von derzeit fünf Euro auf 2,50 Euro plus Umsatzsteuer sinken. Daraus ergeben sich laut BMG für die Kostenträger insgesamt Mehrausgaben von 21 Millionen Euro bis Jahresende, davon allein rund 18 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Der AOK-Bundesverband begrüßt die Halbierung der Vergütung in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG zu einer "Änderungsverordnung zur Sars-CoV2-Arzneimittelversorgung",  rechnet aber mit deutlich höheren Mehrausgaben als das Ministerium. Eine Verringerung der Botendienste sei trotz der niedrigeren Vergütungshöhe nicht zu erwarten.

Zugleich hegt der AOK-Bundesverband grundsätzliche Zweifel an der Fortführung eines flächendeckenden Botendienstes für verschreibungspflichtige Medikamente. "Eine nicht zielgerichtete Fortsetzung des Botendienstes ist weder aus der aktuellen epidemiologischen Lage noch aus dem Bedarf der Versicherten ableitbar und führt lediglich zu vermeidbaren Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung", heißt es in der Stellungnahme.

Der mit der Sars-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung befristet eingeführte Botendienst sei in der Lockdown-Phase sachgerecht gewesen, um die Anzahl der erforderlichen direkten Patientenkontakte in den Apotheken zu verringern und damit die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Eine aktuelle Auswertung zeige jedoch, dass Apotheken in von Covid-19 besonders betroffenen Regionen weniger Botendienste je 100.000 Einwohner erbracht hätten als in weniger stark betroffenen Regionen Deutschlands. "Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Intention sollten, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen, Botendienste nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung erbracht werden", so der Bundesverband.

Angesichts des demografischen Wandels bestehe zwar die Notwendigkeit, über Konzepte zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung vor allem in ländlich geprägten Regionen mit geringerer Apothekendichte nachzudenken. "Fraglich ist aber, ob einseitig als Wettbewerbsinstrument der öffentlichen Apotheken einzustufende Botendienste dabei zielführend sind", moniert der Bundesverband.


Zum ams-Politik 10/20

Zuletzt aktualisiert: 25-09-2020

Entwurf einer Änderungsverordnung zur Sars-CoV2-Arzneimittelversorgung

Entwurf einer Änderungsverordnung zur Sars-CoV2-Arzneimittelversorgung
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Download