Pflege-Apps: Barrierefreiheit allein ist nicht genug

(14.06.22) Nutzenbewertung, Datenschutz und Preisbildung sind bei den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) besser geregelt als bei den Gesundheits-Apps auf Rezept. Der AOK-Bundesverband spricht von "deutlichen Fortschritten“. "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Hersteller bereits im Zulassungsprozess ein externes Datensicherheits-Zertifikat vorlegen müssen". Ebenso wichtig sei, dass der Gesetzgeber auf die freie Preisbildung durch die Hersteller im ersten Jahr verzichte und stattdessen die Erstattung auf 50 Euro pro Monat begrenze. Nachbesserungsbedarf gebe es bei den inhaltlichen Vorgaben.
Der Referentenentwurf für eine "Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen“ (VDiPA) berücksichtigte die Anforderungen an den pflegerischen Nutzen der Pflege-Apps das Pflegeverständnis aus AOK-Sicht des heutigen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht ausreichend. Hinsichtlich der Qualität seien an die Hersteller aufgrund der vulnerablen Nutzergruppe besondere Maßstäbe zu richten. "So ist eine Berücksichtigung der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen einzufordern. Darüber hinaus genügt es nicht, nur die Anforderungen an die Barrierefreiheit umzusetzen. Vielmehr sind diese an den besonderen Belangen der pflegebedürftigen Personen auszurichten", heißt es in der Stellungnahme zur Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium.
Auch im Bereich des Datenschutzes sieht die AOK noch Lücken. Konzepte zur anonymen Nutzung der DiPA fänden keine Berücksichtigung. Die VDiPA müsse Regelungen aufnehmen, "nach denen alle Möglichkeiten der Datenminimierung ausgeschöpft werden. Dabei sei insbesondere die Vermeidung der Übermittlung von Personendaten an den Hersteller und Plattformbetreiber sicherzustellen."