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Ökonomischer Druck bei Generika keine Ursache für Lieferengpässe

Foto: Apothekerin rührt im gekachelten Labor ein Medikament an

(28.02.23) Der AOK-Bundesverband begrüßt die Initiative zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) grundsätzlich. „Weitergehende Schritte zur Verbesserung der Liefersicherheit bei Arzneimitteln sind notwendig und längst überfällig“, heißt es in der AOK-Stellungnahme zu dem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 14. Februar vorgestellten Referentenentwurf.

„Positiv hervorzuheben sind beispielsweise die erhöhte Bevorratung mit Antibiotika gerade in krankenhausversorgenden und Krankenhausapotheken sowie die gesetzliche Verankerung der verpflichtenden Lagerhaltung bei Rabattverträgen“, so die AOK-Bewertung. Eine Drei-Monats-Reserve als Rücklage durch die Pharmaunternehmen habe sich bereits bei den Rabattverträgen der AOK-Gemeinschaft als versorgungssicherndes Element bewährt. „Die Lagerhaltungspflicht sollte auch auf Arzneistoffe ausgeweitet werden, für die keine Rabattverträge vereinbart worden sind. Denn auch diese Wirkstoffe sind versorgungsrelevant“, betont der Bundesverband.

Als kaum nachvollziehbar werten die Arzneimittelexpertinnen und -experten der AOK zugleich „die den Maßnahmen zulasten der Versichertengemeinschaft zugrundeliegende Analyse, dass zu hoher ökonomischer Druck im generischen deutschen Markt als Ursache für Lieferengpässe anzusehen ist“.

„Eine Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von den Wirtschaftlichkeitsinstrumenten der GKV, den Rabattverträgen und den Festbeträgen oder auch eine Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent wird die Versorgungssituation nicht verbessern“ heißt es in der Stellungnahme. Dies habe sich bereits im Fall des nicht ausgeschöpften Festbetragsrahmens bei dem vom Lieferengpass betroffenen Wirkstoff Tamoxifen oder bei Rabattangeboten von Apotheken von teilweise über 40 Prozent bei den ebenfalls von Engpässen betroffenen Fiebersäften gezeigt.

Kritisch bewertet der Bundesverband überdies die vorgesehene Änderung von Ausschreibungskriterien bei Rabattverträgen. Danach wäre bei den Vergabeverfahren eine Wirkstoffproduktion im Europäischen Wirtschaftsraum künftig gesondert zu berücksichtigen. „Die intendierten Änderungen im Markt für eine stärkere regionalisierte Wirkstoffherstellung bei Arzneimitteln sind angesichts globaler Krisen nachvollziehbar. Jedoch ist es keine Aufgabe der GKV, eine solche Entwicklung zu finanzieren und für solche wirtschaftspolitischen Entscheidungen braucht es andere Mittel“, heißt es dazu in der Stellungnahme.

Außerdem kritisiert die AOK, dass die Kostenträger in einem mit erweiterten Kompetenzen ausgestatteten Fachbeirat des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) „völlig unterrepräsentiert“ seien: „Notwendig sind hier Anpassungen in der Zusammensetzung, Stimmenparität sowie Transparenz.“