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Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen „unabdingbar“

Foto: Senior am Krückstock ht in der Abenddämmerung über eine geschwungene Brücke

(05.03.23) Mit dem Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) greift die Bundesregierung Maßnahmen auf, die darauf abzielen, die häusliche Pflege und Unterstützungsbereitschaft zu stärken. Hierzu gehört insbesondere die Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen, um die finanzielle Überforderung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen abzufedern. Das ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes „unabdingbar für die Akzeptanz des Teilleistungssystems der sozialen Pflegeversicherung“.

Neben der Konsolidierung und langfristigen Stabilisierung der Finanzen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sei die Stärkung der häuslichen Pflege pflegepolitisch eine zentrale Aufgabe in der laufenden Legislaturperiode, heißt es in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 5. April beschlossen und am 27. April in den Bundestag eingebracht hat. Die Soziale Pflegeversicherung setze auf die Pflegebereitschaft des familiären und nachbarschaftlichen Umfelds. Der Gesetzentwurf ist am 10. Mai Gegenstand einer Anhörung im Gesundheitsausschuss.

Hinsichtlich des Wirkungsgrades der vorgesehenen Maßnahmen zeigt sich der AOK-Bundesverband jedoch wie schon bei der Einordnung des Referentenentwurfs skeptisch. Die geplante Anpassung um der Geld- und Sachleistungen um fünf Prozent sei zwar sachgerecht, angesichts der Preisentwicklung der vergangenen Jahre sowie gestiegener Bruttolöhne und Gehälter wohl kaum ausreichend. Die im Gesetz vorgesehene Kombination aus Beitragssatzanhebung und Lastenverschiebung sei zudem nur kurzfristig in der Lage, die angespannte Finanzsituation zu beruhigen. „Ob sie die soziale Pflegeversicherung bis ans Ende der Legislaturperiode finanziell stabilisiert, ist dabei nicht sichergestellt“, so die AOK-Gemeinschaft .

Zuletzt aktualisiert: 05-05-23