Lesedauer: 1 Minute

Pflegestudium: Länder kommen schon heute ihrer finanziellen Verantwortung nicht nach

Foto: Zwei Pflegerinnen in weißer Arbeitskleidung bei der Dosierung von Arzneimitteln im Stationszimmer

(05.05.23) Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) will der Gesetzgeber die hochschulische Pflegeausbildung stärken. Ein Baustein soll die Neustrukturierung der hochschulischen Ausbildung sein, um die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern und den zunehmenden Anforderungen der pflegerischen Versorgung Rechnung zu tragen. Dabei führt die bisher fehlende Vergütung des Praxisteils in der primär hochschulischen Pflegeausbildung zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber der primär schulischen Pflegeausbildung.

Insofern begrüßt der AOK-Bundesverband grundsätzlich die Neustrukturierung der Ausbildung, sieht jedoch Mängel in der Finanzierung. Die vorgeschlagene Systematik verfestige den unzureichenden Finanzierungsanteil der Länder an den Ausbildungskosten. „Bereits heute kommen die Länder entsprechend ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit nicht in ausreichendem Umfang für die Ausbildungskosten auf“, heißt es in der AOK-Stellungnahme zum Referentenentwurf. Zudem habe die Ampel in ihren Koalitionsvertrag andere Zusagen gemacht.

Die Finanzierung der hochschulischen Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung lehnt die AOK deshalb allein schon aus ordnungspolitischen Erwägungen abgelehnt und fordert, die Kosten „vollumfänglich den Bundesländern“ zu übertragen.