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GNDG: Gute Grundlage zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems

(14.08.23) Die AOK befürwortet die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgesehene Möglichkeit, Krankenkassen-Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister zu verknüpfen. Die vom Innovationsfonds geförderte Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) habe das Potenzial solcher Daten-Verknüpfungen bereits eindrucksvoll bewiesen. Auch die im Gesetz vorgesehene Nutzung der Daten für Auswertungen der Krankenkassen zur individuellen Früherkennung und zur Erkennung von Gesundheitsgefahren wird in der Stellungnahme ausdrücklich begrüßt.
Kritisch sieht die AOK dagegen die geplante Vorab-Übermittlung ungeprüfter Daten aus der ambulanten Versorgung. Hier würden aufwändige zusätzliche Datenflüsse aufgebaut, denen kein adäquater Nutzen gegenüberstehe. Zudem sei die Qualität der noch unvollständigen Daten fragwürdig. „Bei diesem Thema sollte der Gesetzgeber im Sinne der Qualität der übermittelten Daten noch einmal nachbessern“, fordert AOK-Vorständin Reimann.
In seiner Stellungnahme hinterfragt der AOK-Bundesverband auch die geplante Erweiterung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er soll künftig auch für die Datenschutz-Aufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen und die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig sein. Da die allgemeine Aufsicht weiter bei den jeweiligen Bundesländern liege, befürchtet die AOK wegen der geteilten Zuständigkeiten Abstimmungsprobleme und Kompetenzgerangel. Nicht minder kritisch sieht die AOK Möglichkeit, die Daten aus dem Forschungsdatenzentrum auf Antrag auch für kommerzielle Forschungsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Die Stellungnahme als PDF zum Download