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Entscheidender Beitrag zu mehr Qualitätstransparenz

(29.08.23) Im geplanten Transparenzverzeichnis des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht der AOK-Bundesverband das Potenzial, "die Qualitätstransparenz in der stationären Versorgung entscheidend weiter zu entwickeln". Das Verzeichnis eigne sich "als Basis für ein Qualitätsmonitoring der Effekte der Krankenhausreform", so der Verband in seiner Stellungnahme zur Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums für ein Krankenhaustransparenzgesetz. Die Verbändeanhörung im Ministerium ist für Mittwoch (30. August) vorgesehen.
In seiner Stellungnahme verweist der AOK-Bundesverband darauf, dass die Gesundheitskasse bereits seit langem den Gesundheitsnavigator anbiete, der unter anderem über Fallzahlen der einzelnen Krankenhäuser, Zentrums-Zertifizierungen oder die Einhaltung von OP-Mindestmengen informiere. Dabei spielten die Qualitätsergebnisse auf Basis von Routinedaten-Auswertungen eine wichtige Rolle. "Die gemachten Erfahrungen der Aufbereitung und Auswertung der Daten bringt die AOK-Gemeinschaft gerne in den Aufbau des neuen Transparenzverzeichnisses ein."
Kritisch sieht die AOK die geplante Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Erfüllung einer Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums habe auch aus dessen Haushaltsmitteln zu erfolgen.

Formulierungshilfe Krankenhaustransparenzgesetz
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes vom 24.08.23 zum Download