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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Kostenbegrenzung im Arzneimittelbereich nicht ausreichend

(05.09.23) Der AOK-Bundesverband meldet „begründete Zweifel“ an, dass die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) erwarteten Einsparungen am Patentmarkt erreicht werden. Um die Arzneimittelausgaben nachhaltig zu dämpfen, fordert der Verband in seiner Stellungnahme zur Evaluation des Gesetzes. zu den Auswirkungen des Gesetzes. Ziel ist es, insbesondere die Effekte auf die Sicherheit der Versorgung mit innovativen und wirtschaftlichen Arzneimitteln, vor allem für Patienten mit seltenen Erkrankungen, sowie auf Produktionsstandorte in Deutschland und der Europäischen Union zu bewerten.
Der AOK-Bundesverband schlägt daher vor, die Erhöhung des Herstellerabschlags auch für 2024 umzusetzen. Zudem sollte die bislang vorgesehene jährliche Anpassung beim Preismoratorium entsprechend der Inflationsrate 2023 für das kommende Jahr ausgesetzt sowie die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel reduziert werden. Die Arzneimittelausgaben waren 2022 mit rund 50 Milliarden Euro der zweitgrößte Posten der GKV-Ausgaben. Im vergangenen Oktober hatte der Bundestag die Regelung auf den Weg gebracht.
Zuletzt aktualisiert: 05.09.2023

Evaluation des GKV-FinStG zu den GKV-Arzneimittelausgaben
Die Stellungnahme als PDF zum Download