Von Anfang an als lernendes System angelegt
Diskussion um Morbi-RSA
11.06.15 (ams). Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, plädiert für eine Gesamtevaluation des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) auf Basis der Daten von 2013. Damit reagierte er auf die jüngste Kritik des BKK-Dachverbands, der Interessenvertretung der Betriebsrankenkassen. Bislang, so Graalmann, würden Argumente am Ausgleichssystem zwischen den Krankenkassen immer auf Basis des Jahres 2009 vorgetragen. Das erschwere die Debatte. In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Änderungen vorgenommen. Ab 2013 wurde etwa nach höchstrichterlichen Entscheidungen der Berechnungsfehler korrigiert, wodurch die Zuweisungen für im Jahresverlauf verstorbene Versicherte zu niedrig angesetzt worden waren.
Die feinen, zum Teil hochkomplexen Mechanismen des Morbi-RSA sind seit jeher eher etwas für gesundheitspolitische Feinschmecker. Umso einfacher ist es, mit holzschnittartigen Argumenten Stimmung gegen den Solidarausgleich zu machen. Dem AOK-Bundesverband geht es darum, die Kritik aus dem BKK-System und seitens des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) sachlich zu widerlegen. Graalmann machte deutlich, dass der Morbi-RSA für einen fairen GKV-Wettbewerb unverzichtbar ist. "Der Risikostrukturausgleich RSA ist das zentrale Regelwerk für den sinnvollen Kassenwettbewerb um Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen. Das ist Konsens unter den Kassen."
"Gesamtevaluation Grundlage für mögliche Änderungen"
Der Morbi-RSA war seit seinem Start 2009 als lernendes System konzipiert. "Der Mechanismus wurde über Jahre hinweg weiter entwickelt und dabei immer zielgenauer. Gesunde Versicherte bleiben trotzdem das beste Risiko", betonte der AOK-Verbandschef. Mit Blick auf mögliche Änderungen beim Morbi-RSA warnte er vor Schnellschüssen des Gesetzgebers. "Stattdessen rate ich zu einer neuen Gesamtevaluation von unabhängiger wissenschaftlicher Seite. Nur so erhält man eine verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen."
Die Betriebskrankenkassen fordern insbesondere Änderungen bei den Zuweisungen für Krankengeld-Ausgaben aus dem Gesundheitsfonds und eine Regional-Komponente. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) sind zum 1. August 2014 Übergangsregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte in Kraft getreten. Danach werden zurzeit weitgehend die tatsächlichen Ausgaben für Krankengeld ausgeglichen - auf Basis der Zuweisungskriterien Alter, Geschlecht und Erwerbsminderungsstatus. Ein vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Jürgen Wasem soll bis Ende 2015 klären, welche dauerhaften Regelungen sinnvoll sind.
Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes wird die Einführung von Regionalvariabeln die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA kaum verbessern. Dazu seien Über- und Unterdeckung bei den Leistungsbereichen zu unterschiedlich ausgeprägt. So steht zum Beispiel im Bereich der Großstädte der Unterdeckung im Bereich ärztlicher Leistungen eine Überdeckung bei Arzneimitteln gegenüber.
"Politisch motivierte Begrenzung aufheben"
Kommt es zu Änderungen bei den Zuweisungskriterien für das Krankengeld, muss nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes nicht nur um die Höhe, sondern auch um die Dauer des Leistungsbezugs gehen. Zum Änderungsbedarf zählt nach Darstellung Jürgen Graalmanns auch die Liste der beim Risikoausgleich berücksichtigten Krankheiten. Sie müsse sinnvoll erweitert werden. Die Begrenzung auf maximal 80 Krankheiten sei eine politische Entscheidung gewesen und habe mit der Zielgenauigkeit des Morbi-RSA nichts zu tun. "Wenn eine Krankheit keine Folgekosten verursacht, gibt es dafür auch keine Zuweisungen aus dem Fonds", erläuterte Graalmann. Zur Gesamtbetrachtung gehöre ferner eine stärkere Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten bei den Verwaltungskosten, die Einrichtung eines Hochrisikopools und die Berücksichtigung weiterer Aspekte wie etwa soziodemografische Merkmale oder Zuzahlungsbefreiungen.