ams-Politik 05/15

Es ist eine Premiere für das deutsche Gesundheitswesen: Zum ersten Mal soll sich die Kliniklandschaft, die Planung und die Vergütung, an der Qualität ausrichten. So sieht es der Referentenentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vor. Der AOK-Bundesverband spricht von einem begrüßenswerten, ersten und wichtigen Schritt. Auch dass eine Klinik an Mindestmengen gebunden ist, wenn sie eine bestimmte Leistung abrechnen will, kommt bei der AOK gut an. Solch ein Instrument setze in vertretbaren Zeiträumen qualitative Mindeststandards, heißt es aus der Rosenthaler Straße in Berlin. Was das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren für die Behandlungsqualität in Krankenhäusern beitragen kann, präsentierten deren Wissenschaftler Anfang Mai auf dem vierten QMR-Kongress. Weiteres Thema: die Unionspläne, Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer direkter in die medizinische Versorgung einzubinden.
Die Beiträge der aktuellen Politikausgabe
- Referentenentwurf für die Klinikreform: Qualitätsbekenntnis mit mittelfristiger Wirkung
- Vierter QMR-Kongress: Qualität in die Klinik - machbare Mammutaufgabe
- ams-Grafik: Kliniklandschaft Deutschland
- ams-nachgefragt: Bernd Faehrmann, wie viel Verantwortung kann ein Physiotherapeut tragen?
- Zahl des Monats: 228 stationäre Hospize ...