In 37,9 Prozent der Fälle ...
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13.04.17 (ams) ... betrug die Fehlzeit von AOK-Mitgliedern im Betrieb aufgrund der Erkrankung eines Kindes im Jahr 2016 nur einen Tag. Das hat die Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) unter den rund 12,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern in mehr als 1,5 Millionen Betrieben ergeben. In 27,2 Prozent der Fälle fehlten die berufstätigen Eltern zwei Tage. Bei 16,8 Prozent waren es drei Fehltage.
Die Krankenkassen unterstützen berufstätige Eltern mit dem sogenannten Kinderpflegekrankengeld, und immer mehr nutzen diese Möglichkeit, insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern. "Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig", erklärt der stellvertretende WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder. In Dresden hat 2016 jedes zehnte AOK-Mitglied Kinderkrankengeld in Anspruch genommen. Die sächsische Hauptstadt führt damit die Liste der 50 größten Städte in Deutschland an. An zweiter und dritter Stelle folgen Chemnitz beziehungsweise Leipzig. Insgesamt liegen acht der ersten zehn Städte in den ostdeutschen Bundesländern. Schlusslichter des Rankings sind Hagen, Duisburg und Gelsenkirchen. Der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den vergangenen fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen.
Der Krankenstand unter den AOK-versicherten Arbeitnehmern blieb 2016 mit 5,3 Prozent im Vergleich zu 2015 unverändert. Im Schnitt war jeder dieser Arbeitnehmer 19,4 Tage krankgeschrieben.