ams-Politik 06/17

Im parlamentarischen Verfahren zum Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetz (HHVG) haben die Regierungsfraktionen neue Vorgaben zum Umgang mit ambulanten Diagnosen verabschiedet. Die AOK-Gemeinschaft hat nun in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für den Umgang mit den neuen Regelungen festgelegt. Entscheidend sei nun, dass die Vorgaben des HHVG stringent und für alle Kassen einheitlich umgesetzt würden. Dazu sei eine rechtskonforme Handlungsanleitung notwendig. Eine solche haben die Vorstände der elf AOKs und des AOK-Bundesverbandes in ihrem Papier festgehalten. Mehr dazu und die Dokumentation in der Juniausgabe des ams-Politik. Weitere Themen: Der Berliner Gesundheitspreis 2017 ist vergeben worden, und bei "AOK im Dialog" standen die Mindestmengenregelungen für Krankenhäuser im Fokus.
Die Beiträge der aktuellen Politikausgabe
- AOK-Papier zum Umgang mit HHVG-Vorgabe - Keine Vergütung allein für Diagnose-Dokumentation
- ams-Dokumentation: Festlegungen der AOK-Gemeinschaft - Umsetzung der HHVG-Vorgaben zu Diagnosen
- ams-Grafik: Zahl der gesetzlich Versicherten legt weiter zu
- Berliner Gesundheitspreis 2017 verliehen - Einsatz für Menschen mit Migrationshintergrund
- "AOK im Dialog": Mindestmengen im Krankenhaus - Deutschland europaweit nur Mittelmaß
- ams-Stichwort: Diskontinuität - Wenn Gesetzesvorhaben ihr Verfallsdatum erreichen
- ams-EU-Ticker: EMA oder EBA? Beide zusammen gehen nicht
- Zahl des Monats: 168 Milliarden Zigaretten ...