Sinken jetzt überall die Krankenkassenbeiträge, Frau Hayn?

ams-nachgefragt: Kathrin Hayn, Geschäftsführerin Finanzen im AOK-Bundesverband

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Kathrin Hayn

17.11.17 (ams) "Nein, nicht zwingend. Das Bundesgesundheitsministerium ist zwar der Empfehlung des GKV-Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt gefolgt und hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent gesenkt. Wie viel Zusatzbeitrag eine Krankenkasse erhebt, entscheiden die Verwaltungsräte der Kassen in diesen Wochen aber selbst. Es gibt ja jetzt schon Kassen, die nehmen einen höheren Zusatzbeitrag als den durchschnittlichen, andere einen niedrigeren. Wiederum andere erheben einen kassenindividuellen Beitrag, der genauso hoch ist. Aktuell liegt die Spanne der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze zwischen 0,3 und 1,7 Prozent.

Muss eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen, muss sie spätestens einen Monat vorher, ihre Mitglieder per Post über das Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen beim GKV-Spitzenverband informieren. Übersteigt der erhöhte kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz den geltenden durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, ist die Krankenkasse außerdem verpflichtet, auf die Möglichkeit des Wechsels zu einer günstigeren Krankenkasse hinzuweisen. Senkt eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, entfällt diese Informationspflicht.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist in erster Linie eine statistische Größe. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen im kommenden Kalenderjahr und den voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, geteilt durch die voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen, vervielfacht mit der Zahl 100. Der Berechnung liegt also die klassische Formel der Prozentrechnung zugrunde. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das jeweils folgende Jahr muss immer bis zum 1. November des laufenden Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Der GKV-Schätzerkreis prognostiziert jährlich die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die voraussichtliche Zahl der Versicherten und Mitglieder der Krankenkassen. Ihm gehören Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamts und des GKV-Spitzenverbandes an."


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