Nicht der Grund für regionale Ausgabenunterschiede

Zweites Sondergutachten zum Morbi-RSA

(28.06.18) Aus Sicht des AOK-Systems besteht bisher kein Anknüpfungspunkt für eine Regionalisierung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches (Morbi-RSA). "Es zeigt sich regelmäßig, dass Regionalvariablen für den RSA an Bedeutung verlieren, wenn direkte erklärende Variablen, wie etwa die Morbidität der Versicherten, integriert werden", heißt es in den "Vorschlägen für eine systematische Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleiches", die die elf AOKs zusammen mit dem AOK Bundesverband mit Verweis auf internationale Erfahrungen bereits im Oktober 2016 formuliert haben. Jetzt, ziemlich genau anderthalb Jahre später, sieht sich die AOK durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes (BVA) vorerst bestätigt.

Noch liegt das zweite Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA beim BVA zwar nicht in finaler Fassung vor. Erste Ergebnisse sind aber bereits über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt. Der Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes stellte jetzt in diesem Zusammenhang fest: „Die publik gewordenen Ergebnisse zeigen, dass der aktuelle Morbi-RSA regionale Ausgabenunterschiede bereits zu einem Großteil ausgleicht.“ Die Behauptung anderer Kassenverbände und Krankenklassen, das regionale Versorgungsangebot habe einen entscheidenden Einfluss auf das Finanzergebnis der Krankenkassen, werde hingegen widerlegt.

„Voreilige interessenpolitische Forderungen verbieten sich“

Nach den vorliegenden Auszügen des Gutachtens können regionale Ausgleichsfaktoren insgesamt nur einen kleinen Teil der regionalen Ausgabenunterschiede erklären. Die Finanz-ergebnisse der Krankenkassen würden sich mit einer Regionalkomponente also kaum verändern. "Die Ergebnisse zeigen, dass die regionale Verteilung von Versicherten das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Krankenkasse nicht wesentlich bestimmt. Vielleicht spielt die Versorgungsgestaltung der Krankenkassen vor Ort ja doch eine größere Rolle. Bevor nicht die Langfassung des Gutachtens veröffentlicht wird, verbieten sich jedenfalls voreilige interessenpolitische Forderungen."

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag und zuletzt im Kabinettsbeschluss zum Versichertenentlastungsgesetz darauf verständigt, auf Basis der Expertise des Wissenschaftlichen Beirats den GKV-Finanzausgleich zu reformieren und noch bestehende Risikoselektionsanreize weiter abzubauen. Dieses Ziel dürfe die Große Koalition nicht aus den Augen verlieren, so Litsch. "Auf jeden Fall sollten die Reformvorschläge aus dem ersten Sondergutachten umgesetzt werden. Beim zweiten Sondergutachten müssen wir noch die Langfassung abwarten." In der Zusammenfassung bleibe unklar, ob man das übergeordnete Ziel des Abbaus von Risikoselektionsanreizen weiterhin konsequent verfolge oder zugunsten RSA-fremder Ansätze aufgibt.

Für Verbandschef Litsch ist es kontraproduktiv, Zuweisungen aus ländlichen Regionen in Städte mit besonders vielen Ärzten und Krankenhäusern umzuleiten. "Das zementiert nur weiter die bestehende Über-, Unter- und Fehlversorgung und schaffe neue Anreize zur Unwirtschaftlichkeit." Gleichzeitig unterstreicht Litsch noch einmal die Bedeutung des Versorgungswettbewerbs in den Regionen: "Statt nur auf Ausgleichsfaktoren im Morbi-RSA für spezielle Standorte zu schielen, sollten sich die Kassen durch Versorgungsinitiativen und -engagement vor Ort im Wettbewerb positionieren. Davon profitieren dann auch die Versicherten."


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