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Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss

ams-Politik 05/21

Beratungen zu Lungenkrebsscreening noch nicht gestartet

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat klargestellt, dass er noch nicht mit der Beratung zur Einführung eines Lungenkrebsscreening mittels niedrigdosierter Computertomographie begonnen hat. Aktuelle Medienberichte hatten dies nahegelegt. Da das Screening mit einer Strahlenbelastung einhergeht, muss das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Untersuchung zunächst für zulässig erklären. Erst danach kann der GBA mit den Beratungen zum Nutzen eines Screenings aktiver und ehemaliger Raucherinnen und Raucher beginnen und darüber beschließen, ob dieses Screening als neue Früherkennungsuntersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden soll.

Zahnschiene bei obstruktiver Schlafapnoe voraussichtlich ab drittem Quartal 2021 möglich

Voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 können niedergelassene Ärzte Unterkiefer-Protrusionsschienen zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe verschreiben. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Abrechnungsziffern für die vertragsärztliche sowie vertragszahnärztliche Versorgung vorliegen. Die Schiene hilft Erwachsenen, die beim Schlafen unter behandlungsbedürftigen wiederholten Atemaussetzern leiden. Sie darf verordnet werden, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. Die obstruktive Schlafapnoe ist die häufigste Form von Atmungsstörungen beim Schlafen. Neben starkem Übergewicht gehören auch anatomische Besonderheiten im Mund- und Rachenraum zu den möglichen Ursachen. Der flache Atem oder die Atemaussetzer im Rahmen einer Schlafapnoe führen zu einer geringeren Sauerstoffversorgung. Eine unbehandelte Schlafapnoe kann nicht nur zu Tages-Schläfrigkeit und Leistungsabfall führen, sondern auch das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall erhöhen.

GBA regelt systematische Behandlung von Parodontitis

Für Patienten, die unter Erkrankungen des Zahnhalteapparates leiden, soll es ab Juli neue Kassenleistungen geben. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach mehrjährigen Verhandlungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) geeinigt. Neben der Bewertung der neuen Leistungen für Parodontitis und andere Parodontalerkrankungen in der sogenannten PAR-Richtlinie ging es um Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen für Vertragszahnärzte. Die Richtlinie ermöglicht auch Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen eine Parodontitis-Behandlung ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren. Parodontitis ist eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates, die wesentlich durch bakterielle Beläge auf Zahnoberflächen und in den Zahnzwischenräumen verursacht wird. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind in Deutschland fast zwölf Millionen Erwachsene von einer schweren parodontalen Erkrankung betroffen. Parodontitis steht zudem in Verbindung mit Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden.


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