Lesedauer: 2 Minuten
ams-Politik 06/22

Der Gesetzgeber hat offensichtlich aus den Mängeln des Zulassungsverfahrens für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) die richtigen Schlüsse gezogen und für Pflege-Apps Grundsatzentscheidungen getroffen.
Die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Punkt in den aktuellen Beratungen der Regierungskommission zur Krankenhausreform. Mit Geld allein lassen sich die Probleme allerdings nicht lösen, sagt der AOK-Krankenhausexperte Dr. Jürgen Malzahn.
Seit der ersten Gewährung im Jahr 2004 bleibt der Steuerzuschuss in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine unsichere Größe, in diesem Jahr mehr denn je.
Auch medizinische Tests, bei denen Flüssigkeiten, Sekret- oder Gewebeproben aus dem menschlichen Körper entnommen werden unterliegen künftig höheren Qualitätsvorgaben und Zulassungsregeln. Dazu gehören etwa Schwangerschafts-, HIV- oder Covid-19-Tests. Außerdem müssen die Hersteller über den gesamten "Lebenszyklus" ihrer Produkte Leistungsdaten nachweisen.
Die Beiträge der aktuellen Politikausgabe
- Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (VDiPA): Wichtige Fortschritte bei Nutzen Zulassung und Preisbildung
- Klinikversorgung von Kindern und Jugendlichen – drei Fragen an Dr. Jürgen Malzahn: "Einfach nur mehr Geld ist nicht die Lösung"
- ams-Grafik: Entwicklung des Bundeszuschusses in die GKV
- EU-Ticker: Strengere EU-Vorgaben jetzt auch für In-Vitro-Diagnostika
- Zahl des Monats: Um 199 Euro ...
- Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss
- Kurzmeldungen