Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss

ams-Politik 07/22

Verfahren für Reha-Verordnungen vereinfacht

Mit dem 1. Juli 2022 veränderte Zugangsvoraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen in Kraft getreten. Hiervon sind Leistungen der geriatrischen Rehabilitation aus dem vertragsärztlichen Bereich sowie Fallkonstellationen aus dem Bereich der Anschlussrehabilitation betroffen. Ob diese Maßnahmen medizinisch erforderlich sind, prüft dann nicht mehr die Krankenkasse, sondern Vertragsärztinnen und -ärzte anhand festgelegter Kriterien. Weiterhin trifft die Krankenkasse die Entscheidung über die beantragte Leistung, sodass vor der Überleitung in die Rehabilitation immer ein Bescheid der Krankenkasse erforderlich ist.


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