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Auf 1,6 Prozent …

Zahl des Monats

Grafik: Drei 100-Euro-Scheine (gefächert) im Anschnitt

14.11.22 (ams) … steigt 2023 der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das sind 0,3 Prozentpunkte mehr als zurzeit. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das jeweils folgende Jahr muss laut Paragraf 242a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) immer bis zum 1. November des laufenden Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der jeweilige Bundesgesundheitsminister muss ihn auf Basis der Berechnungen des GKV-Schätzerkreises von Mitte Oktober festlegen.

Der Schätzerkreis sieht die Einnahmesituation der Krankenkassen demnach im kommenden Jahr etwas besser als bisher erwartet, nannte allerdings im Gegensatz zu den Vorjahren keinen konkreten rechnerischen Wert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,3 Punkte ist ein wichtiger Baustein im Maßnahmenpaket des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG), das der Bundestag ungeachtet der deutlichen Kritik von Krankenkassen, Ärzten und Gesundheitsverbänden am 20. Oktober 2022 in Zweiter und Dritter Lesung verabschiedet hat. Gut eine Woche später billigte der Bundesrat das GKV-FinStG am 28. Oktober.

Angesichts des vom Schätzerkreis errechneten leicht geringeren GKV-Finanzlochs hatten der GKV-Spitzenverband und der Sozialverband Deutschland (SoVD) vorgeschlagen, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nur um 0,2 Prozentpunkte anzuheben. Die Ampelkoalition entschied hingegen, die Finanzreserven der Krankenkassen nun weniger stark abzuschmelzen: um 2,5 Milliarden Euro statt um vier Milliarden Euro. „Dieses Gesetz führt vor allem zu zusätzlichen Belastungen für die Arbeitgeber und für die 70 Millionen gesetzlich Versicherten“, hält der AOK-Bundesverband an seiner grundsätzlichen Kritik am GKV-FinStG fest.

Wegen prognostizierter Steuermehreinnahmen sieht die AOK jedoch Spielräume für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). „Es muss vor allem darum gehen, die Finanzen der GKV nachhaltig zu stabilisieren“, sagte die Vorstandvorsitzende Carola Reimann. „Ich sehe keinen Grund mehr, dass sich der Bund länger gegen die auskömmliche Finanzierung der Gesundheitsversorgung von ALG-II-Beziehenden sträubt.“ Laut Steuerschätzung bis zum Jahr 2026 können Bund, Länder und Gemeinden mit etwa 126,4 Milliarden Euro mehr Einnahmen rechnen als bisher vorhergesagt. „Das bietet die Gelegenheit, endlich offene Koalitionsversprechen einzulösen“, sagte Reimann. Sie bekräftigte in diesem Zusammenhang auch die Forderung aller Krankenkassenverbände nach einer Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. „Diese beiden Maßnahmen hätten echten Nachhaltigkeitswert.“ Laut AOK-Berechnungen hätte allein dadurch bereits das GKV-Defizit im kommenden Jahr gedeckt werden können.


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