Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss
ams-Politik 11/22
Innovationsfonds: Zweithöchste Antragsanzahl im Förderbereich Versorgungsforschung
Auf den Förderaufruf des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) im Bereich Versorgungsforschung zur Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV sind so viele Anträge eingegangen wie lange nicht mehr. Insgesamt wurden 231 Anträge auf finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds gestellt. Das ist die zweithöchste Antragszahl, die jemals in diesem Förderbereich eingereicht wurde. 99 Anträge betrafen die themenoffene und 132 Anträge die themenspezifische Förderbekanntmachung, davon 42 Anträge den Bereich „Voraussetzungen für die Entwicklung und Anforderungen an die Implementierung von eHealth in der Patientenversorgung“. Welche Projekte tatsächlich gefördert werden, entscheidet der Innovationsausschuss voraussichtlich im zweiten Quartal 2023. In die Bewertung bezieht der Innovationsausschuss die Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools – bestehend aus Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis – ein. Neue Förderbekanntmachungen sind im Sommer nächsten Jahres zu erwarten.
Zertifizierte onkologische Zentren erhöhen Überlebensschancen von Krebspatienten
Krebserkrankte haben bei einer Behandlung in zertifizierten onkologischen Zentren eine erhöhte Überlebenschance. Dies konnte das Versorgungsforschungsprojekt „WiZen – Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ anhand einer Datenauswertung belegen und überzeugte damit den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Verglichen wurden Daten zur Diagnostik und Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten, die entweder in zertifizierten onkologischen Behandlungszentren oder in nicht-zertifizierten Kliniken behandelt wurden. Die Sterblichkeit bei der zweithäufigsten Todesursache in Deutschland liegt laut Bericht um bis zu 26 Prozent niedriger als in nicht überprüften Kliniken. „Aus den WiZen-Ergebnissen resultiert der Auftrag, die Behandlung von Krebspatienten auf die die Kliniken zu konzentrieren, die als Krebszentren nach den Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziert sind. Es müssen jetzt zeitnah Konsequenzen aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen gezogen werden“, erklärte Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung stationäre Versorgung im AOK-Bundesverband. Hierzu müsse man nicht auf die Ergebnisse der Regierungskommission zur Krankenhausreform warten. Der GBA habe durchaus Instrumente in der Hand, um schneller zu handeln. So könne das Gremium auf Basis des Paragrafen 136 SGB V beschließen, dass Kliniken bestimmte Krebsbehandlungen nur noch erbringen dürften, wenn sie die Struktur- und Prozesskriterien erfüllten, machte der Krankenhausexperte deutlich. In die Analyse flossen Informationen zu Brustkrebs, Lungenkrebs, Prostatakrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Dickdarmkrebs sowie zu Tumoren des Zentralnervensystems, des Kopf-Hals-Bereiches und zu gynäkologischen Tumoren in die Analyse ein. Der Innovationsausschuss des GBA attestierte den Resultaten eine „hohe Relevanz“ und empfahl den zuständigen Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen, die Umsetzung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu prüfen. Der GBA hatte Mitte Oktober den Abschlussbericht zum WiZen-Projekt veröffentlicht. Verwendet wurden Abrechnungsdaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK und Daten von vier klinischen Krebsregistern. Das Projekt stand unter der Leitung des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der medizinischen Fakultät an der Technischen Universität Dresden.