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Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss
ams-Politik 12/22
Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2023 möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte befragen die Patientin oder den Patienten dabei am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere sieben Kalendertage möglich. Laut GBA ist die Sonderregelung zur telefonischen Krankenschreibung vorerst weiter nötig. Die Regelung diene im Besonderen dem Schutz von chronisch kranken Menschen. Diese müssten öfter als andere in Arztpraxen gehen und hätten aufgrund ihrer Grunderkrankung ein höheres Ansteckungsrisiko.
Innovationsausschuss fördert Ausarbeitung von 28 Vollanträgen
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat 28 Projektideen im Bereich der neuen Versorgungsformen für die Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt. Bis Ende Mai 2023 haben die Projektverantwortlichen Zeit, ihren ausführlichen Antrag einzureichen. Diese sogenannte Konzeptentwicklungsphase wird aus dem Innovationsfonds mit bis zu 75.000 Euro unterstützt. Im Vollantrag sind unter anderem die erwarteten Versorgungsverbesserungen, die potenzielle Übertragbarkeit der Ergebnisse in die flächendeckende medizinische Versorgung, die Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung sowie das Evaluationskonzept ausführlich zu beschreiben. Auf Basis der eingereichten Vollanträge wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im vierten Quartal 2023 darüber entscheiden, welche Projekte finanziell gefördert werden sollen. Auf die Förderbekanntmachung im März 2022 hatte der Innovationsausschuss insgesamt 114 Ideenskizzen erhalten.