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Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss

ams-Politik 01/23

Versicherte erhalten höheren Festzuschuss für Zahnersatz

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat zum 1. Januar 2023 die Festzuschüsse für Zahnersatz in seiner Richtlinie angepasst. Somit erhalten Versicherte einen höheren Festzuschuss und Zahnärztinnen und Zahnärzte bekommen ein höheres Honorar. Die Erhöhung der Festzuschussbeträge orientiert sich an den Preissteigerungen von jeweils 3,45 Prozent bei den zahntechnischen und zahnärztlichen Leistungen. Die konkrete Höhe der Zuschüsse wurde zuvor zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung beziehungsweise dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen verhandelt.

Fristen für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern verlängert

Um die Kinder-und Jugendärzte in der aktuellen Erkältungswelle zu entlasten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Fristen für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U6 bis zur U9 verlängert. Ärztinnen und Ärzte können diese Untersuchungen befristet bis Ende Juni 2023 auch dann durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U5 in den ersten sechs Lebensmonaten müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden.


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