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Konzentrationsschub bei Speiseröhren-OPs
ams-Grafik: Mindestmengen
27.01.23 (ams). Die Zahl der Kliniken, die Eingriffe an der Speiseröhre durchführen dürfen, ist mit Beginn des Jahres 2023 um ein Drittel gesunken, weil die Häuser mindestens 26 statt wie bisher zehn OPs pro Jahr und Standort vorweisen müssen. Auch für die Versorgung von Frühchen mit besonders geringem Geburtsgewicht steigt die Mindestfallzahl von 14 auf 20 jährlich. Hier ist die bundesweite Zahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen im Vergleich zum Vorjahr um sechs gesunken. Bei komplexen Bauchspeicheldrüsen-OPs geht die Zahl der Kliniken zurück, ohne dass sich die Vorgabe von zehn Fällen verändert hätte. Die Gesamtzahl der Standorte, an denen mit Mindestmengen belegte Behandlungen angeboten werden, sank zu Jahresbeginn auf 1.066. Im Jahr 2019 durften noch 1.201 Kliniken entsprechend komplexe Eingriffe durchführen.