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Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss

ams-Politik 04/23

Corona-Impfung geht in Regelversorgung über

Die Impfung gegen Covid-19 ist seit 8. April 2023 eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung übergangen. Damit ist die Coronavirus-Impfverordnung außer Kraft getreten. Gleichzeitig endeten auch die Corona-Sonderregelungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien zum Entlassmanagement von Krankenhäusern vorgesehen hatte. Es gelten nun wieder die Regeln wie vor der Pandemie: Krankenhäuser können bei der Überleitung in die ambulante Versorgung die benötigten Leistungen für eine Dauer von bis zu sieben (statt 14) Tagen verordnen. Damit soll die in der Regel kurze Spanne bis zum Beginn der Nachbetreuung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte abgesichert werden. Das Entlassmanagement umfasst die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Heilmitteln, Hilfsmitteln, Soziotherapie, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sowie von sonstigen in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten. Auch das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für die Dauer von sieben Tagen möglich. Die befristeten Corona-Sonderregelungen waren erstmals im März 2020 beschlossen worden. Sie zielten unter anderem darauf ab, medizinischen Einrichtungen mehr Flexibilität zu geben, sie von Routineaufgaben zu entlasten und den Arzt-Patientenkontakt zu verringern.

Innovationsausschuss fördert 13 neue Projekte zu medizinischen Leitlinien

Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) fördert 13 neue Projekte zur Entwicklung oder Aktualisierung medizinischer Leitlinien. Eine Liste der Projekte wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im Mai 2023 veröffentlichen, wenn die Antragsteller die Förderbedingungen akzeptiert haben und die Bescheide dadurch verbindlich werden. Die ausgewählten Projekte verteilen sich auf die Bereiche Versorgung bei häufigeren Erkrankungen mit sektorenübergreifendem Koordinationsbedarf, Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen sowie intensivmedizinische Versorgung schwerstkranker Patientinnen und Patienten. Der Innovationsausschuss hatte auf seine Förderbekanntmachung insgesamt 31 Anträge erhalten. Bei der Bewertung und Auswahl der Projekte berücksichtigte er die Empfehlungen aus dem Expertenpool und von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Themenfelder, in denen medizinische Leitlinienprojekte gefördert werden, gehen auf Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zurück.


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