EU-Empfehlungen sollen Antibiotika-Verfügbarkeit im Winter sicherstellen
EU-Ticker

15.08.23 (ams). Die EU-Kommission hat gemeinsam mit der Leitungsgruppe der nationalen Arzneimittelbehörden (HMA) und der EU-Arzneimittelagentur (EMA) Empfehlungen erarbeitet, die zu einer sicheren Versorgung mit wichtigen Antibiotika zur Behandlung von Atemwegsinfektionen im kommenden Winter beitragen sollen. Dazu gehört insbesondere eine Ausweitung der Produktion in Zusammenarbeit mit den Herstellern der Medikamente. Zudem sollen Angebot und Nachfrage in diesem Bereich besser als bisher überwacht werden. „Diese frühen Prognosen werden es dem europäischen Arzneimittelregulierungsnetz ermöglichen, mit den Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um im Voraus Maßnahmen zu ergreifen und mögliche Engpässe für die Patienten in der kommenden Wintersaison zu verhindern“, sagte der amtierende HMA-Vorsitzende und Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Karl Broich.
Die Kommission rief alle Beteiligten dazu auf, Antibiotika mit Bedacht und nur zur Behandlung bakterieller Infektionen einzusetzen. Sie warnte zudem davor, Vorräte anzulegen. Eine Bevorratung könne „die Versorgung weiter belasten und Engpässe verursachen oder verschlimmern“.
Die Empfehlungen und daraus abzuleitende Maßnahmen wurden laut Kommission am 20. Juli bei einer Sondersitzung der EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) mit den Gesundheitsministerien der Mitgliedstaaten und Vertretern der Arzneimittelindustrie erörtert.
Verwendung von Zahn-Amalgam wird ab 2025 endgültig verboten
15.08.23 (ams). In den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union soll die Verwendung von quecksilberhaltigem Zahn-Amalgam spätestens ab 2025 vollständig verboten sein. Das sieht die von der EU-Kommission überarbeitete Quecksilber-Verordnung vor. Sie beinhaltet neben dem Aus für Zahnfüllungen aus Amalgam ab dem 1. Januar 2025 auch das Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam zum gleichen Zeitpunkt. Damit setzt die EU-Kommission das 2013 vereinbarte und 2017 in Kraft getretene internationale Minamata-Abkommen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der Freisetzung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in Luft, Wasser und Boden um. Der Europäische Rat und das Europaparlament müssen diesem Rechtsakt noch formal zustimmen.
Laut Kommission werden in der EU immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber jährlich für Zahn-Amalgam verbraucht. Das Material ist ein Gemisch aus Quecksilber, Silber, Kupfer und Zinn. „Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt. Es ist an der Zeit, dem ein Ende zu setzen“, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Es gebe praktikable quecksilberfreie Alternativen. Bereits die geltende EU-Quecksilberverordnung von 2017 schränkt die zahnärztliche Verwendung von Amalgam ein. Es darf bei Kindern bis 15 Jahre, bei Schwangeren, stillenden Müttern und weiteren Risikogruppen nicht eingesetzt werden. In Deutschland wurden Amalgamfüllungen bereits seit den 1990er Jahren bei Kindern bis sechs Jahre und Schwangeren nicht mehr genutzt. Seit 2019 darf in der EU Dentalamalgam durch Zahnärzte nur noch verkapselt verwendet werden. Zahnärzte und Labore sind zu einer sachgerechten Entsorgung durch Amalgamabscheider verpflichtet. Nach Angaben der Bundeszahnärztekammer liegt der Anteil der Amalgam-Füllungen in Deutschland bereits seit mehr als zehn Jahren unter zehn Prozent.
Europaparlament verabschiedet Entschließung zu Lehren aus der Covid-19-Pandemie
15.08.23 (ams). Das Europäische Parlament hat den Abschlussbericht des Covid-19-Sonderausschusses gebilligt und als Entschließung verabschiedet. 385 Abgeordnete stimmten dem 100-Seiten-Report zu, 193 lehnten ihn ab, 63 enthielten sich. Die Parlamentsdebatte Mitte Juli drehte sich vor allem um Unklarheiten bei der Impfstoffbeschaffung durch die EU-Kommission, Fragen des Patentschutzes und die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Long- und Post-Covid-Erkrankungen. Aus Sicht des Sonderausschusses war die EU auf die Corona-Pandemie nicht vorbereitet. So habe es zunächst an ausreichender Solidarität mit den ersten vom Virus betroffenen Ländern und an einem „unmittelbar koordinierten europäischen Ansatz für Maßnahmen und Gesundheitskonzepte“ gefehlt. Trotz der „Unzulänglichkeiten und Lücken bei Gesundheitsförderung, Prävention, Vorsorge und Reaktion“ habe es die EU im Verlauf der Krise jedoch geschafft, eine „gemeinsame Antwort auf die Pandemie“ zu entwickeln und die „rasche Entwicklung und gerechte Verteilung eines Portfolios verschiedener Impfstoffe auf dem europäischen Kontinent und weltweit sicherzustellen“. Viele Angehörige der Gesundheitsberufe, Mitarbeiter systemrelevanter Einrichtungen und Freiwillige hätten „ihr Leben und ihre Gesundheit geopfert, um die europäische Bevölkerung während der Pandemie zu schützen“.
Als Konsequenz aus der Pandemie fordern die Europaabgeordneten mehr Investitionen in eine widerstandsfähigere Gesundheitsversorgung sowie in die medizinische Forschung- und Entwicklung. Nötig seien zudem Überwachungspläne für mögliche neue Gesundheitsbedrohungen, transparente Produktions- und Lieferketten sowie mehr strategische Autonomie der EU im Bereich wichtiger Medikamente. In der Krise habe sich zudem die große Bedeutung der Digitalisierung gezeigt. Der Bericht beleuchtet auch die Beeinträchtigung der Grundrechte während der Pandemie sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte, darunter insbesondere die Folgen der Lockdown-Phasen für den Bildungsbereich. Das Europaparlament hatte den Sonderausschuss im März 2022 eingesetzt. In ihrer 15-monatigen Tätigkeit hatten die Ausschussmitglieder zahlreiche Politiker, Wissenschaftler und Vertreter der Gesundheitsbehörden befragt. In der auf dem Abschlussbericht fußenden Entschließung fordert das Europaparlament auch einen europäischen Gedenktag für die Opfer der Covid-19-Pandemie.
Besserer Schutz vor Krebsgefahr durch Formaldehyd
15.08.23 (ams). Die EU-Kommission hat strengere Grenzwerte für den krebserregenden Stoff Formaldehyd in einer Reihe von Konsumgütern festgelegt. Dies betrifft unter anderem Möbel, Holzwerkstoffe, Bauprodukte oder die Innenausstattung von Autos. Für diese Produkte gilt nach einer Übergangszeit ein Grenzwert von 0,062 Milligramm je Kubikmeter Innenraumluft. „Für alle anderen Artikel wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte gilt ein Grenzwert von 0,08 mg/m3“, teilte die Kommission mit. Damit werde „ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet und gleichzeitig die sozioökonomische Belastung und der Bedarf an technologischen Änderungen für eine Vielzahl von Industrien und Sektoren begrenzt“.
Die Hersteller haben jetzt drei Jahre Zeit zur Umstellung auf die neuen Vorgaben. Für Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. „Damit bleibt den Beteiligten genügend Zeit, um die Beschränkungsvorschriften umzusetzen, einschlägige Analysemethoden zur Prüfung der Formaldehydemissionen zu entwickeln und formaldehydfreie oder formaldehydarme Produkte einzuführen“, so die EU-Kommission.