DiGA-Verordnungen steigen

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17.08.23 (ams). Seit Oktober 2020 dürfen Ärzte und Psychotherapeuten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben. Seitdem verzeichnete die AOK-Gemeinschaft einen Zuwachs an Verordnungen und damit einhergehend einen Anstieg der Ausgaben. Dabei ist der Nutzen nicht immer von Beginn an geklärt. DiGAs müssen nicht wie etwa neue Arzneimittel ein Bewertungsverfahren durchlaufen, was die AOK aus Gründen der Patientensicherheit immer wieder scharf kritisiert hat.

Die im Vergleich zur Menge der Verordnungen niedriger ausfallende Steigerung der Ausgaben ist vor allem auf die abgesenkten Preise nach dem ersten Jahr der Listung der DiGAs zurückzuführen. In Folge der durchgeführten Verhandlungen und Schiedssprüche konnten die ursprünglich von den Herstellern geforderten Preise damit deutlich reduziert werden.


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