Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss
ams-Politik 08/23
GBA verteidigt neue Mindestmengen bei Frühchen
Für die Versorgung von Frühgeborenen gelten ab 2024 neue Mindestmengen für die Krankenhäuser. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verteidigt seinen Beschluss, dass Frühchen, die bei Geburt weniger als 1.250 Gramm wiegen, ab dem kommenden Jahr nur noch in Kliniken versorgt werden können, die jährlich mindestens 25 solcher Fälle betreuen. „Mindestmengen retten (..) Menschenleben“, betonte der unparteiische GBA-Vorsitzende Josef Hecken. Sie seien ein grundlegendes und unverzichtbares Element der Qualitätssicherung, die helfen würden, die Zahl von Todesfällen und Komplikationen zu senken. Acht Bundesländer hatten den GBA aufgefordert, die neue Vorgabe für 2024 auszusetzen. Momentan beträgt die vorgeschriebene Mindestmenge bei der Betreuung von Neugeborenen unter 1.250 Gramm noch 20 Fälle pro Jahr.
Der GBA wies die Befürchtungen der Länder zurück, die Anhebung der Mindestmengen könnte die flächendeckende Versorgung gefährden, weil ab 2024 Standorte schließen müssten, die die neuen Anforderungen nicht erfüllten. Teilweise sei es richtig, dass Schwangere längere Fahrtzeiten auf sich nehmen müssten, konstatierte der GBA. Dies führe aber zu keiner Gefährdung des Kindes. „Die Wegezeiten erhöhen sich im Durchschnitt je nach Berechnungsmodell moderat“, sagte Karin Maag, GBA-Mitglied für Qualitätssicherung. Die Hälfte aller Patientinnen müsse rechnerisch lediglich eine Minute länger fahren. Der Beschluss aus dem Jahr 2020, die Mindestmenge schrittweise auf 25 pro Klinikstandort hochzusetzen, sei „maßvoll“. Die mehrjährige Übergangszeit habe den Bundesländern zudem Zeit für eine entsprechende Planung bei den Geburtskliniken gegeben. Der GBA wies darauf hin, dass 99 Prozent aller Geburten in Deutschland von der Mindestmengenregelung unberührt seien. Von den betroffenen knapp ein Prozent der Geburten, bei denen das Kind unter 1.250 Gramm wiege, seien lediglich zwei bis drei Prozent Notfälle.
Sonderbericht gibt Überblick über Qualitätssicherung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gibt mit seinem aktuellen Sonderbericht einen Überblick über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung und ihre Wirkung auf die Patientenversorgung. „Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, dass sie überall in Deutschland gut und sicher in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen versorgt werden. Das ist das Kernziel unserer Qualitätssicherung“, erklärte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des GBA und Verantwortliche für den Bereich Qualitätssicherung.
Dies beinhalte unter anderem, Patientinnen und Patienten mit den nötigen Informationen zu versorgen, damit sie „gut informiert für ihre Gesundheit Entscheidungen treffen“ könnten. „Dafür steht in der Qualitätssicherung der Anspruch von Versicherten auf eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen. Zugang zu Informationen zu erhalten, ist auch die Idee hinter den Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die dabei helfen, das richtige Krankenhaus für eine Behandlung auszuwählen“, verdeutlichte Maag. Der GBA ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen. In ihm arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Leistungserbringern und der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie von Patientenorganisationen zusammen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Darüber hinaus bringen sich weitere Organisationen und Verbände beispielsweise über Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess ein.