Impfen: Von klein auf gut geschützt

ams-Serie "Gesund und aktiv" (6)

22.06.16 (ams). Ein kleiner Pikser, der Leiden lindert und Leben rettet: Impfungen können vor Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln, Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten schützen. Angesicht eines erneuten Masernausbruchs im Frühjahr 2016 in Berlin rät Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband, dringend dazu, Impflücken zu schließen, denn: "Masernausbrüche lassen sich erst verhindern, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung gegen das Virus immun sind."

Unzureichend geimpfte Jugendliche und junge Erwachsene tragen maßgeblich zu den immer wieder auftretenden Masern-Ausbrüchen bei. Auch der Großteil der aktuellen (Juni 2016) Masernfälle betrifft junge Erwachsene ohne Impfschutz. Im Jahr 2015 starb in Berlin ein ungeimpftes Kleinkind an den Folgen von Masern. Schon Säuglinge und Kleinkinder erhalten in Deutschland durch Impfungen einen wirksamen Schutz, beispielsweise gegen Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Masern, Mumps, Röteln oder Kinderlähmung. Mädchen ab neun Jahren können zudem gegen Humane Papillomviren (HPV) geimpft werden, um Gebärmutterhalskrebs zu verhindern, der durch eine HPV-Infektion ausgelöst werden kann.


Sendefähige Radio-O-Töne mit Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband

Warum Impfen so wichtig ist

Download MP3

Regelungen rund ums Impfen in Deutschland

Download MP3

Welche Impfungen von der AOK übernommen werden, regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), eines unabhängigen Expertengremiums am Robert-Koch-Institut.

Einige Impfstoffe werden in Kombination geimpft, sodass dann nur einmal gepikst werden muss. Die meisten Impftermine für Kinder können Eltern mit den Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt, den sogenannten U-Untersuchungen, verbinden. Zu jedem Impf- und Auffrischungstermin sollte der gelbe Impfpass mitgenommen werden. So kann der Arzt den aktuellen Impfstatus überprüfen. "Impfungen sind in der Regel gut verträglich", so AOK-Ärztin Eymers. Die Einstichstelle kann jedoch in den ersten Tagen schmerzhaft und gerötet sein. Vorübergehend kann es zu erhöhter Temperatur kommen. Außerdem können auch Kopfschmerzen, Mattigkeit und Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Schwerwiegende Nebenwirkungen wie schwere allergische Reaktionen sind sehr selten.

Zeitplan für die wichtigsten Impfungen im Kindesalter

Im Alter von sechs Wochen

  • Schluckimpfung gegen Rotaviren.

Ab dem 3. Lebensmonat

  • Beginn der Grundimmunisierung mit der Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae Typ b (Hib, schwere Hirnhautentzündung), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B (Gelbsucht). Die Pneumokokkenimpfung ist kein Bestandteil der Kombinationsimpfung und muss separat verabreicht werden. Geimpft wird dreimal im Abstand von vier beziehungsweise acht Wochen.

Zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat

  • Abschluss der Grundimmunisierung mit der vierten und letzten Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Polio, Hirnhautentzündung, Hepatitis B und zusätzlich gegen Pneumokokken.
  • Erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
  • Ab zwölf Monaten kann einmalig gegen Meningokokken C geimpft werden.

Zwischen dem 16. und 24. Lebensmonat

  • Zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
  • Nachholen der anderen Impfung bei unvollständiger Impfserie.

Kleinkindalter (bis etwa drittes Lebensjahr):

  • Impfschutz gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Polio, Hirnhautentzündung, Hepatitis B wird abgeschlossen beziehungsweise komplettiert, als Kombinationsimpfung möglich. Bei fehlender Impfung sollte gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Kombinationsimpfstoff MMRV) nachgeimpft werden.

Schulkindalter:

  • Im Alter von fünf bis sechs Jahren Auffrischung der Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten.
  • Ab dem neunten Lebensjahr komplettiert eine nochmalige Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung als Kombinationsimpfung den Impfschutz.
  • Ab dem Alter von neun Jahren können sich Mädchen gegen Humane Papillomviren (HPV) impfen lassen.

Pubertät

  • Im Alter von neun bis 17 Jahren stehen Auffrischungen des Schutzes gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten an.


Zum ams-Ratgeber 06/16