Medikationsplan soll Wechselwirkungen verhindern
Arzneimittelsicherheit
26.07.16 (ams). Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, können sich ab 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen Medikationsplan ausstellen lassen. Das sieht das E-Health-Gesetz vor. "Der Plan soll die Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme erhöhen und helfen, Gesundheitsrisiken durch Wechselwirkungen vorzubeugen", sagt Dr. Jana Bogum, Apothekerin im AOK-Bundesverband.
Viele ältere Menschen nehmen regelmäßig mehrere verschiedene Arzneimittel ein, wodurch das Risiko für Wechselwirkungen steigt. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) haben mehr als drei Viertel der über 75-jährigen gesetzlich Versicherten Anspruch auf einen Medikationsplan. Sie nehmen im Schnitt fünf verschiedene Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen ein. Insgesamt könnten laut WIdO-Analysen knapp 20 Millionen gesetzlich Versicherte von dem Plan profitieren.
Mithilfe des Medikationsplans haben Patienten und Ärzte einen Überblick über die eingenommenen Arzneimittel. Sie können sich über mögliche Wechselwirkungen informieren und diese vermeiden. "Der Plan soll Patienten auch bei der richtigen Einnahme der Medikamente unterstützen", sagt AOK-Apothekerin Bogum.
Sendefähige Radio-O-Töne mit Dr. Jana Bogum, Apothekerin im AOK-Bundesverband:
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Meist erstellen Hausärzte den Plan
In der Regel erstellen Hausärzte den Medikationsplan. Patienten, die keinen Hausarzt haben, können sich das Dokument von einem behandelnden Facharzt aushändigen lassen. "Der Plan soll verschreibungspflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel eines Patienten auflisten", erläutert Bogum. Außerdem enthält er Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, Darreichungsform und Dosierung. Wer will, kann den Grund der Einnahme und weitere Hinweise zur Anwendung festhalten. "Patienten entscheiden selbst, ob sie einen solchen Plan haben möchten", sagt Apothekerin Bogum. Der Medikationsplan muss nicht vollständig sein. Patienten können ihren Arzt auch bitten, bestimmte Arzneimittel dort nicht aufzuführen. Der Plan ersetzt nicht die Angaben zur Medikation in der Patientenakte oder bei der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Zunächst erhalten Patienten den Medikationsplan in Papierform. Ab 2018 sollen die Angaben auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Ab 1. Januar 2019 müssen alle Vertragsärzte und Apotheker laut E-Health-Gesetz in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.
Bei Änderungen ist eine Aktualisierung notwendig
Ärzte, die das Dokument erstellt haben, sind verpflichtet, es zu aktualisieren, sobald sich die Medikation ändert. Auf Wunsch des Patienten können auch Apotheker, Fachärzte oder Beschäftigte in weiteren Einrichtungen der Versorgung wie Krankenhäusern die Aktualisierung übernehmen. Damit Änderungen leichter vorgenommen werden können, ist ein sogenannter Barcode auf dem Medikationsplan aufgedruckt. Er enthält Informationen des Plans in digital lesbarer Form und macht es möglich, ihn unabhängig von der Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner einzulesen und zu aktualisieren.