ams-Ratgeber 11/16

Foto: Berliner Gesundheitspreis 2017

Zu allgemein formulierte Patientenverfügungen können zu Rechtsunsicherheiten führen - das hat der Bundesgerichtshof jüngst klargestellt. Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte daher bestimmte ärztliche Maßnahmen benennen oder auf genügend spezifizierte Krankheiten und Behandlungssituationen Bezug nehmen. Weitere Themen der aktuellen Ratgeber-Ausgabe des AOK-Medienservice (ams): Warum ein Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft in der Selbsthilfe allen nützt; inwieweit das Bauchgefühl bei Entscheidungen hilft; wie sich mit Betrieblicher Gesundheitsförderung Fehlzeiten reduzieren lassen; wenn Ängste das Leben bestimmen; schützt die tägliche Einnahme von Vitamin C vor Erkältungen?

ams-Ratgeber 11/16