ams-Ratgeber 11/16

Zu allgemein formulierte Patientenverfügungen können zu Rechtsunsicherheiten führen - das hat der Bundesgerichtshof jüngst klargestellt. Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte daher bestimmte ärztliche Maßnahmen benennen oder auf genügend spezifizierte Krankheiten und Behandlungssituationen Bezug nehmen. Weitere Themen der aktuellen Ratgeber-Ausgabe des AOK-Medienservice (ams): Warum ein Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft in der Selbsthilfe allen nützt; inwieweit das Bauchgefühl bei Entscheidungen hilft; wie sich mit Betrieblicher Gesundheitsförderung Fehlzeiten reduzieren lassen; wenn Ängste das Leben bestimmen; schützt die tägliche Einnahme von Vitamin C vor Erkältungen?
Die Beiträge der aktuellen Ratgeberausgabe:
- Patientenrechte - Auf der sicheren Seite: Tipps zum Verfassen einer Patientenverfügung
- Auf einen Blick - Patientenverfügung: Worauf ist zu achten?
- Selbsthilfe-Fachtagung: Warum ein stärkeres Miteinander der Kulturen allen nützt
- ams-Foto: Multikulti in der Arztpraxis
- Bauch oder Kopf? Warum die Intuition bei Entscheidungen hilft (mit Radio-O-Ton)
- WIdOmonitor 2/2016: Viele Beschäftigte sind offen für Betriebliche Gesundheitsförderung
- Generalisierte Angststörung: Wenn Ängste das Leben bestimmen (mit Radio-O-Tönen)
- ams-Serie "Gesund und aktiv" (11) - Schützt die tägliche Einnahme von Vitamin C vor Erkältungen?