Verdacht auf Behandlungsfehler: So hilft die AOK ihren Versicherten
ams-Serie "Patientenwissen" (3)
28.03.18 (ams). Die Schmerzen nach der Blinddarm-Operation lassen einfach nicht nach. Der bettlägrige Angehörige im Pflegeheim hat ein Geschwür am Ellenbogen. Wurde falsch behandelt oder gepflegt? Betroffene und Angehörige sind oft ratlos, wie sie mit einem solchen Verdacht umgehen sollen. Seit Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 sollen die Krankenkassen ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen unterstützen, die aus Behandlungs- und Pflegefehlern entstanden sind. Die AOK hat ihr Behandlungsfehlermanagement bereits im Jahr 2000 freiwillig in allen Bundesländern etabliert.
"Die AOK bietet ihren Versicherten ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Spezialisierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK-Serviceteams helfen vertraulich dabei, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären", sagt Nora Junghans, Rechtsanwältin im AOK-Bundesverband. "Am Anfang der individuellen Beratung steht in der Regel ein Gespräch, bei dem der Patient seinen Fall schildert." Oft suchen Betroffene bei einem vermuteten Fehler keine Hilfe. Doch etwa 15.000 Mal im Jahr prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Meldungen auf Behandlungs- oder Pflegefehler. Fast jeder vierte geprüfte Verdacht bestätigt sich. Selbst wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt, kann die Klärung für Gewissheit und Vertrauen bei allen Beteiligten sorgen. "Vermuten Versicherte einen Behandlungsfehler, sollten sie möglichst schnell handeln, denn grundsätzlich verjähren Ansprüche aus einem Behandlungsfehler nach drei Jahren", sagt Junghans.
Sendefertiger O-Ton mit Nora Junghans, Rechtsanwältin im AOK-Bundesverband
Das Serviceangebot der AOK für ihre Versicherten beim Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler beinhaltet insbesondere:
- Beratung: AOK-Versicherte profitieren von der umfangreichen medizinischen und juristischen Kompetenz der Serviceteams ganz individuell. Die Fachleute helfen dabei, medizinische Behandlungsabläufe und Pflegeprozesse richtig einzuschätzen und zu bewerten. Ferner geben sie Auskunft zum Medizinrecht sowie zum Sozial-, Zivil-, Straf-, Berufs- und Prozessrecht. Auch bei der Suche nach Beratungsalternativen, zum Beispiel nach Rechtsanwälten, Selbsthilfegruppen oder Patientenvereinigungen unterstützt die AOK ihre Versicherten.
- Anfordern der Behandlungsunterlagen: Wenn die AOK einen Verdacht prüfen soll, fordert sie auf Wunsch des Versicherten die notwendigen Behandlungsunterlagen an. Dazu müssen die Betroffenen grundsätzlich eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung und eine Herausgabegenehmigung erteilen. Hierfür stellt die AOK entsprechende Formulare zur Verfügung.
- Medizinische Bewertung: AOK-Fachleute prüfen alle Unterlagen, die mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler in Zusammenhang stehen, und kümmern sich um eine medizinische Bewertung.
- Juristische Bewertung: Liegt das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung des MDK vor, prüfen es die AOK-Fachleute noch einmal eingehend auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit. Sollte es Unstimmigkeiten geben, werden diese direkt mit dem MDK geklärt. Das Ergebnis der medizinischen Bewertung erhält der Versicherte. Abhängig vom Ergebnis gibt die AOK ihren Versicherten Hinweise zu den weiteren Handlungsmöglichkeiten.
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen: Die AOK unterstützt ihre Versicherten im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von berechtigten Schadenersatzansprüchen. In geeigneten Einzelfällen stellt die AOK Formulare zur Verfügung, mit denen Betroffene ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können. Sie gibt Hinweise zu einem möglichen Verjährungseintritt, zur etwaigen Beweislastumkehr oder auch zu Fragen des materiellen Schadenersatzanspruchs. Anwalts- und/oder Prozesskosten kann die AOK nicht übernehmen. Sie unterstützt ihre Versicherten aber bei Verhandlungen mit Schädigern, Haftpflichtversicherern und auch dann, wenn sich ein Betroffener für eine Klage entschieden hat.
Junghans: "Unsere Serviceteams unterstützen Betroffene unabhängig von möglichen eigenen Ansprüchen der AOK."
Weitere Informationen in der AOK-Faktenbox "Behandlungs- oder Pflegefehler"