ams-Ratgeber 05/20

Nach dem Konsum von "Legal Highs" oder "Neuen psychoaktiven Stoffen“ kann es zu Kreislaufzusammenbrüchen, Herzrasen, Ohnmacht, Psychosen und Wahnvorstellungen bis hin zu Nierenversagen kommen. Dabei tragen diese Rauschmittel niedliche Namen wie Bonzai, Jamaican Summer Dream, Bolivian Bath oder White Dove. Die Kräutermischungen werden im Internet in Ein- oder Drei-Gramm-Tütchen verkauft, die oft mit der Aufschrift "not for human consumption" ("nicht für den menschlichen Konsum bestimmt") versehen sind. Die Konsumenten wissen in der Mehrzahl der Fälle aber nicht, welche Inhaltsstoffe enthalten sind, weil diese meist nicht ausgewiesen werden. Bis zum Jahr 2016 waren in Deutschland nur die Mittel verboten, die im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt waren - zum Beispiel "Speed". Wurde eine neue Substanz entdeckt und deren gesundheitsgefährdender Bestandteil unter Strafe gestellt, entwickelten die Hersteller der Legal Highs einfach neue Synthetisierungen. Im Sommer 2019 wurde das Gesetz an die aktuellen Entwicklungen des Drogenmarktes angepasst. Die Hersteller von Legal Highs sind jedoch weiterhin aktiv: Im Schnitt bringen die Akteure des EU-Drogenmarktes jede Woche einen neuen psychoaktiven Stoff in Umlauf. Weitere Themen der aktuellen Ratgeber-Ausgabe des AOK-Medienservice (ams): Noch bis 30. Juni 2020 läuft die Bewerbungsfrist für den Fritz-Schösser-Medienpreis für gesundheitspolitische Berichterstattung, den die soziale Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes erstmals auslobt; in Mitteleuropa, Skandinavien und den USA sind zehn bis 20 Prozent der Bevölkerung zumindest einmal im Leben von einer polymorphen Lichtdermatose - umgangssprachlich auch Sonnenallergie genannt - betroffen;  die Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" startet am 1. Juni und geht diesmal auch im Homeoffice. Außerdem: Was hilft, um einen trägen Darm in Schwung zu bringen. 

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