ams-Thema 01/17: Sozialwahlen 2017

Die drittgrößte Wahl in Deutschland geht meist von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt über die Bühne, obwohl mehr als 51 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen sind, ihre Stimme abzugeben. Nur bei einer Bundestagswahl oder Europawahl werden mehr an die Urnen gerufen. Oder besser gesagt: an die Briefkästen. Denn die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Alle Wahlberechtigten bekommen die Wahlunterlagen mit einem roten Brief nach Hause zugestellt.
"Politik, Wirtschaft und jeder gesetzlich Versicherte profitieren von der Selbstverwaltung und der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Denn die Selbstverwaltung eröffnet den Beitragszahlern und Versicherten gleichermaßen die Möglichkeit, im gegenseitigen Ausgleich ihre Interessen in politische Prozesse einzubringen und das praktische Handeln der Krankenkassen aktiv mitzugestalten", sagt Kerstin Kreuger Referentin in der Abteilung Gremienmanagement im AOK-Bundesverband, trotz der häufigen Kritik wegen der mangelnden öffentlichen Wahrnehmung. Und auch der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, hält die Sozialwahl für alles andere als aus der Zeit gefallen, übeholt und überflüssig.
Rund 10.000 ehrenamtliche Vertreter in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung werden 2017 bei der Sozialwahl neu bestimmt. Es ist die zwölfte seit 1953.
Die Beiträge der aktuellen Themenausgabe
- Selbstverwaltungen werden neu bestimmt: Beitragszahler haben ein wichtiges Wort mitzureden
- ams-Interview mit Fritz Schösser und Dr. Volker Hansen: Die Verbesserung regionaler Versorgungsstrukturen im Blick
- ams-Grafik: So funktioniert die soziale Selbstverwaltung
- ams-Zitat von Prof. Dr. Rainer Schlegel, BSG-Präsident: "Selbstverwaltung ist kein Anachronismus ..."
- ams-Glossar zur Sozialwahl: Von A(uftrag) bis Z(eitraum)
- ams-Service: Zahlen – Fakten – Links